KI-Klauseln für freie Journalisten bei der "Süddeutschen": Klage eingereicht
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Gewerkschaft Verdi gehen wegen Klauseln zur Künstlichen Intelligenz (KI) in Verträgen freier Journalisten gerichtlich gegen die "Süddeutsche Zeitung" vor. Die Klauseln verstießen gegen die Urheberpersönlichkeitsrechte der Betroffenen und seien daher unzulässig, teilte der DJV am Mittwoch mit. Texte von freien Journalistinnen und Journalisten würden "ohne Mitspracherecht" als Basis für KI-Trainings und die Erzeugung von Inhalten verwendet. Mitarbeitende verlören so "die Kontrolle über die Verwertung ihrer Werke".
Der Verlag macht die Zusammenarbeit mit freien Journalisten den Angaben zufolge davon abhängig, dass sie "ihm die Rechte an journalistischen Werken für KI-Training und -Anwendung übertragen". Die Bedingungen könnten "in aller Regel" nicht nachverhandelt werden, es gebe ein "Machtgefälle" zwischen der bundesweit erscheinenden SZ und einzelnen freien Journalisten. Die beim Landgericht München eingereichte Klage soll nun klären, "welche korrekten Vertragsgrundlagen für den Journalismus in Zusammenarbeit von Freien und Verlagen bestehen können".
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