Das ändert sich ab dem 1. Juni

Neue Regelungen und vieles mehr

Ab dem 1. Juni wird es wieder einige Neuerungen geben: Handy-Verträge, neuer Mindestlohn, Roaming-Gebühren und vieles mehr.

Bessere Aufklärung über Handy-Verträge

Anfang Juni wird die neue Telekommunikationsmarkt-Transparenzverordnung in der Europäischen Union eingeführt. Das bedeutet, dass Anbieter von Handyverträgen ihren Neukunden bei jedem Kauf eines Vertrages Informationsblätter mitgeben müssen. Auf diesen soll die Datenübertragungsrate, Kündigungsfrist und genaue Kosten des Vertrages notiert sein. Dadurch soll der Kunde die Möglichkeit haben, sich einen Überblick über Verträge anderer Anbieter zu verschaffen und diese miteinander zu vergleichen. Zudem muss jeder Anbieter eines Handyvertrages in der Rechnung dem Verbraucher mitteilen, wann der Vertrag gekündigt werden muss und auflisten, wie viel ein Vertrag mit und ohne Handy kostet. Außerdem gilt die Neufassung des Elektrogesetzes, die entscheidet, dass jeder Händler nicht mehr als fünf alte Geräte eines Verbrauchers annehmen und entsorgen darf.

Neuer Mindestlohn

Bisher bekam jeder Zeitarbeiter einen Mindestlohn bei den Tarifwerken im Westen von 9,23 Euro und im Osten von 8,91 Euro. Dieser Mindestlohn soll ab dem 1. Juni für die Allgemeinheit verbindlich werden.

Das Entgelttransparenzgesetz

Ab dem 1. Juni sollen Frauen das Recht haben zu erfragen, was ein Mann in derselben Position im Durchschnitt verdient. Somit soll als Ziel gesetzt werden, dass die beiden Geschlechter dieselbe Geldsumme verdienen. Diese Regelung soll in Unternehmen ab 200 Angestellten gelten.

Kostenlos Surfen und Telefonieren im Urlaub

Perfekt für alle Urlauber - denn ab dem 15. Juni sollen alle Kosten-Aufschläge für das Telefonieren und Surfen im Ausland im EU-Raum abgeschafft werden. Es wird aber nicht möglich sein, einen billigeren Vertrag im Ausland abzuschließen, da eine „Fair-Use-Grenze“ die Nutzung des gratis Surfens mit dem Handy begrenzt. Für Kunden von O2 und Telekom soll diese Regelung möglich sein.