Der Landkreis Augsburg hat ab sofort eine Verfahrenslotsin
Unterstützung im Leistungs-Dschungel der Eingliederungshilfe
Seit dem 1. Januar 2024 ist mit dem Paragraphen 10b im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ein wichtiger Wegbereiter hin zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in Kraft getreten: Laut der neuen Regelung haben junge Menschen mit einem potenziellen Anspruch auf Eingliederungshilfe sowie deren Angehörige nun das Recht auf Beratung durch sogenannte Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen. Diese sollen für die Leistungsberechtigten eine unabhängige Unterstützung bei der Verwirklichung ihrer Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe sein sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken. Hierdurch soll eine individuelle und ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht werden, um eine Kategorisierung in Kinder und Jugendliche mit bzw. ohne Behinderung zu vermeiden.