Einrichtung der neuen E-Scooter- Abstellflächen in Augsburg hat begonnen

29 Standorte in der Innenstadt

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März dem vorgeschlagenen Abstellkonzept für E-Scooter zugestimmt. Das Mobilitäts- und Tiefbauamt hat mit der Umsetzung (Beschilderung und Markierung der Abstellflächen) bereits begonnen und die neuen Regeln können voraussichtlich schon ab Mai greifen. In der Innenstadt wird es künftig 29 ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter geben. Die Anbieter werden dazu entsprechende Zonen in den Apps einrichten, um die Umsetzung auch technisch zu gewährleisten.

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Bild: Ruth Plössel / Stadt Augsburg
In der Vergangenheit gab es immer wieder Beschwerden über die Art der Nutzung und das Abstellen der E-Scooter. Wild geparkt, auf Gehwegen oder vor Zugängen, sind sie nicht nur ein Ärgernis für Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern gefährden auch die Sicherheit der Verkehrswege. Mobilitätseingeschränkte Menschen aber auch Eltern mit Kinderwägen haben es oft schwer an den nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scootern vorbeizukommen. 

Abstellflächen und Selbstverpflichtung der Anbieter 
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt hat deshalb intensive Gespräch mit den Anbietern geführt und ein Abstellkonzept für E-Scooter für die Innenstadt erarbeitet. Das Abstellen und Ausleihen ist künftig nur noch in den ausgewiesenen Abstellflächen möglich. Zusätzlich zum Abstellkonzept für die Innenstadt wird die Stadt mit den in Augsburg aktiven Anbietern eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung schließen. Diese enthält zusätzliche Festlegungen, z.B. für die in der Innenstadt zulässige Gesamtzahl an E-Scootern pro Anbieter, an die Barrierefreiheit, Reaktionszeiten sowie zur Datenüberlassung. 

Für die 29 ausgewiesenen Abstellflächen für E-Scooter werden 23 Pkw- Parkplätze umgewandelt. Die Umwandlung der Kfz-Stellplätze wird auf die Anzahl der im Vertrag mit dem Aktionsbündnis „Fahrradstadt jetzt!“ umzuwandelnden Stellplätze angerechnet. Bei der Auswahl der Standorte wurden bestimmte Kriterien berücksichtigt, u.a. wie die Erweiterbarkeit für weitere Sharingangebote, die Erreichbarkeit des ÖPNV, die verkehrsrechtliche Umsetzbarkeit, die städtebauliche Verträglichkeit. 

Standorte in der Innenstadt 
  • Volkartstraße 
  • Lange Gasse 
  • Frauentorstraße 
  • Heilig Kreuz Straße 
  • Fuggerstraße - Nord 
  • Grottenau 
  • Ernst-Reuter-Platz 
  • Karlstraße 
  • Obstmarkt 
  • Frölichstraße 
  • Halderstraße 
  • Prinzregentenplatz 
  • Bahnhofstraße 
  • Fuggerstraße - Mitte 
  • Fuggerstraße - Süd 
  • Katharinengasse 
  • Zeugplatz 
  • Hallstraße (Einrichtung für KW. 17 geplant) 
  • Jakoberstraße 
  • Oberer Graben West (Einrichtung nach Ende der Baumaßnahme) 
  • Oberer Graben Ost (Einrichtung nach Ende der Baumaßnahme) 
  • Am Schwall 
  • Neuer Gang 
  • Bäckergasse 
  • Spitalgasse 
  • Am Roten Tor 
  • Weite Gasse 
  • Ulrichsplatz 
  • Konrad-Adenauer-Allee 

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