EU-Kommission: Nutzung persönlicher Daten in Corona-Krise mit EU-Recht vereinbar

Die EU-Kommission hält es aus datenschutzrechtlicher Sicht für möglich, sensible persönliche Daten im Kampf gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verwenden. Prinzipiell sei die Verarbeitung persönlicher Daten mit Bezug zur Gesundheit laut EU-Datenschutzvorgaben zwar verboten, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Dienstag. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit könne aber ein rechtliches Motiv für eine Ausnahme von dieser Regel sein.

Die statistische Auswertung anonymisierter Massendaten ist demnach ohne Weiteres mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar. Und auch der Austausch und die Auswertung personenbezogener Daten sei "aus Gründen des Gemeinwohls" möglich, sagte der Kommissionssprecher. Die jeweilige nationale Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten müsse den rechtlichen Rahmen für derartige Abweichung von der DSGVO definieren.

Die Deutsche Telekom hatte dem Robert-Koch-Institut (RKI) vergangene Woche Massendaten, die aus der Auswertung von Funkmasten stammen, zur Verfügung gestellt. Das RKI will damit die Wirksamkeit der Maßnahmen der Bundesregierung zur Einschränkung sozialer Kontakte untersuchen. Medienberichten zufolge wird dies in Italien, dem am schlimmsten von der Pandemie betroffenen Land der EU, bereits getan.

Viele asiatische Länder und besonders China gehen bei der Auswertung persönlicher Daten mit neuen Technologien zur Bekämpfung von Covid-19 noch deutlich weiter. Die chinesischen Technologie-Riesen Alibab und Tencent haben Handy-Anwendungen entwickelt, die auf Basis von Bewegungs- und Interaktionsprofilen das Risiko einer Infizierung mit dem Virus bewerten und farblich darstellen. In mehreren Städten müssen sich Menschen mittlerweile mit dieser App "ausweisen", um etwa die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen zu dürfen.