Bayern beschließt FFP2-Maskenpflicht für Einzelhandel und ÖPNV

Weitere Corona-Maßnahmen

In Bayern gilt ab kommenden Montag (18. Januar) eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. Über eine Impfpflicht unter Pflegekräften wird weiter diskutiert.

FFP2-Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel 

Um 13 Uhr informierte Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo und Gesundheitsminister Klaus Holetschek in einer Pressekonferenz über die aktuellen Ereignisse. Dabei wurde beschlossen, dass das tragen einer FFP2-Makse nun für Nahverkehr und Einzelhandel verpflichtend wird. Diese neue Regelung gilt als weitere Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

FFP-Masken schützen nicht nur andere sonder auch den Träger selbst vor dem Corona-Erreger. Durch eine FFP2-Maske wird das Atmen allerdings deutlich schwerer, daher empfiehlt medizinisches Personal nach maximal 75 Minuten eine halbstündige Masken-Pause einzulegen.

Möglicherweise verpflichtende Impfung für Pflegekräfte 

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder möchte einer verpflichtende Impfung für Pflegekräfte prüfen lassen. Er verwies auf eine relativ geringe Impfbereitschaft unter Pflegekräften. "Eine allgemeine Impfpflicht wird und soll es nicht geben. Aber wir müssen überlegen, ob wir für die besonders hochsensiblen Bereiche - das sind die Alten- und Pflegeheime - den Schutz besonders erhöhen", so Söder.
Dafür sei eine ethische Debatte nötig, sagt der Ministerpräsident. Der deutsche Ethikat solle sich nun damit beschäftigen.