Gesetzesänderungen für Autofahrer ab 2020

Was neu ist auf den Straßen

Positiv für Radfahrer, negativ für Autofahrer – für den Straßenverkehr im Jahr 2020 gelten einige Neuregelungen. Für all diejenigen hinter dem Steuer bedeuten die Neuerungen mehr Einschränkungen, wohingegen sich Verkehrsteilnehmer auf dem Sattel über mehr Sicherheit auf den deutschen Straßen freuen können. Von der Erhöhung von Bußgeldern bis hin zum Grünen Pfeil für Radfahrer: Wir haben für Sie alles Wichtige zusammengefasst.

Erhöhung der Bußgelder
Falschparken: Wer auf Fuß- und Radwegen oder in zweiter Reihe parkt, muss seit diesem Jahr bis zu 100 Euro bezahlen. Auch das Halten auf Schutzstreifen bis zu drei Minuten ist nicht mehr zulässig. Bisher belief sich das Bußgeld auf höchstens 55 Euro für Falschparker. Bei stark fahrlässigem Parkverhalten droht den Fahrern sogar ein Punkt im Verkehrsregister in Flensburg. 

Rettungsgasse: Die Bußgelder für Fahrer, die im Falle eines Staus keinen Platz für Rettungsfahrzeuge bilden, steigen in 2020 auf bis zu 320 Euro. Außerdem folgen daraufhin ein einmonatiger Führerscheinentzug sowie zwei Punkte in Flensburg.

Abbiegen im Schritttempo: Lkw über 3,5 Tonnen dürfen künftig innerorts mit maximal 11 km/h nach rechts abbiegen, um Abbiegeunfälle zu vermeiden. Missachtungen werden mit einem Bußgeld von 70 Euro geahndet. 

Automatik-Autos: Änderungen beim Führerschein
Wer einen Automatik-Führerschein macht und zusätzlich einen Schaltwagen bedienen möchte, muss fortan lediglich an einem zusätzlichen Fahrtraining teilnehmen. Bislang mussten Fahrschüler sich einer zweiten amtlichen Prüfung unterziehen, welche seit diesem Jahr nicht weiter erforderlich ist. Damit soll vom Bundesverkehrsministerium die Nutzung von Elektro- und Automatikautos in Fahrschulen gefördert werden. 

Mindestalter für Rollerführerschein gesenkt
Jugendliche Verkehrsteilnehmer dürfen seit dem 1. Januar 2020 bereits mit 15 Jahren einen Rollerführerschein (Moped) machen. Dabei darf jedes Bundesland selbst entscheiden, ob die neue Regelung im jeweiligen Bezirk tatsächlich umgesetzt wird.

Abbiegeassistent für Lang-Lkw verpflichtend
Ab dem 1. Juli 2020 dürfen Lkw mit einer Fahrzeuglänge ab 18,75 Meter nur dann auf deutschen Straßen unterwegs sein, wenn sie mit einem Abbiegeassistenten sowie mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sind. Das soll schwere Unfälle an Kreuzungen verhindern.

Carsharing- und E-Autos: Fahrgemeinschaften auf Parkplätzen & Busspuren
Um den motorisierenden Individualverkehr zu minimieren, sind fortan für Fahrgemeinschaften Busspuren freigegeben. Voraussetzung dafür ist, dass sich mindestens drei Personen im Fahrzeug befinden und entsprechende Schilder diese Bereiche kennzeichnen. Die für Elektro- und Carsharingautos vorgesehenen Parkbereiche werden ebenfalls durch Straßenschilder markiert. Um nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um Carsharing handelt, erhalten Nutzer einen eigenen Ausweis, welcher sichtbar im Auto plaziert werden muss.

Motorradfahren mit Autoführerschein Klasse B
Ab 25 Jahren dürfen Motorrad-Fahrer mit Maschinen der 125er Klasse mit einem einfachen Autoführerschein auf deutschen Straßen fahren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass bereits fünf Jahre Fahrerfahrung mit einem Führerschein der Klasse B bestehen. Seit dem 1. Januar 2020 ist so die zusätzliche Ausbildung sowie Prüfung nicht mehr notwendig. 

Änderungen bei Typklassen der Kfz-Versicherung
6,5 Millionen Fahrzeughalter müssen ab diesem Jahr mit höheren Beiträgen rechnen, während rund 4,6 Millionen Autofahrer von den Änderungen bei Typklassen der Kfz-Versicherung profitieren. 

Mehr Sicherheit für Radfahrer ab 2020
Für die Fahrradfahrer auf den deutschen Straßen bedeuten die Neuregelungen im Straßenverkehr in diesem Jahr viel Positives: Mehr Sicherheit und mehr Platz zum Fahren erwarten die umweltbewussten Verkehrsteilnehmer ab 2020. 

Grüner Pfeil: Ein weiterer Abbiege-Pfeil an den Ampeln soll künftig eindeutig signalisieren, wann Fahrradfahrer losfahren dürfen. Bisher bedeutete grünes Licht für Autofahrer, dass sie mit einem Schulterblick rechtsabbiegen dürfen, sofern dabei niemand gefährdet wird. Da dieser Blick für viele Autofahrer jedoch nicht selbstverständlich war, soll durch die Neuregelung nun mehr auf die Sicherheit der Radfahrer geachtet werden.

Sicherheitsabstand beim Überholen: Außerdem soll es an einigen Straßen ein neues Verkehrsschild geben, das Fahrzeugen verbietet, Zweiräder zu überholen. An allen anderen Stellen müssen innerorts ein Meter und außerorts 1,5 Meter Abstand von den Radfahrern gehalten werden. 

Größere Fahradstraßen: Gemeinden haben ab 2020 die Möglichkeit die vorhandenen Fahrradstraßen zu erweitern. Beachtet werden muss dabei, dass Autos in diesen Bereichen nicht fahren dürfen, E-Scooter hingegen schon.