Mitgliedsjahr wird endgültig angepasst

Wie in der letzten Mitgliederversammlung des FC Augsburg sowie zu Jahresbeginn durch den FCA informiert, wird das Beitragsjahr der Vereinsmitgliedschaft an das Geschäftsjahr angepasst. Eine Mitgliedschaft läuft somit vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Nachdem im Januar 2014 im Zuge der Umstellung nur der Mitgliedsbeitrag für ein halbes Jahr fällig war, wird der FCA den Mitgliedsbeitrag nun im gewohnten Jahresrhythmus jeweils Anfang Juli vom Konto der Mitglieder abbuchen. Für die Saison 2014/15 wird der fällige Mitgliedsbeitrag am 2. Juli für die Zeit vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 abgebucht.
Der im Januar versendete neue Mitgliedsausweis ist aufgrund des Übergangsjahres einmalig für eineinhalb Jahre bis zum 30. Juni 2015 gültig. Es erfolgt also kein Versand eines neuen Ausweises. Auch die Gutscheine für den Stadionkurier haben noch für die komplette Saison 2014/15 Gültigkeit.
Kündigungen sind satzungsgemäß immer zum Ende des Geschäftsjahres mit dreimonatiger Kündigungsfrist (bis zum 31. März.) möglich. Kündigungen zum Jahresende sind nicht mehr möglich.
Jedes Mitglied ist auch weiterhin verpflichtet, entsprechende Nachweise für eine ermäßigte Mitgliedschaft einzureichen. Diese müssen immer aktuell nachgereicht werden. Erfolgt dies nicht, wird die Mitgliedschaft auf eine Vollzahlermitgliedschaft umgestellt.