Mobil 4.0: Segway, Ninebot und Hoverboard im Vergleich
Neue Technikhighlights
Als in den 80er Jahren der Streifen „Zurück in die Zukunft“ über die TV-Bildschirme der Nation flimmerte, glaubte wohl niemand daran, dass ein Teil davon schon bald Wirklichkeit sein könnte. Zumindest fast. Denn mit den neuen Technikhighlights kann nun jedermann statt zu laufen über die Erde „fliegen“. Ganz so futuristisch wie im Kultfilm geht es zwar noch nicht zu Gange, aber der Weg für weitere Entwicklungen ist mehr als geebnet. Doch was genau hält der Markt heute schon bereit? Und sind die verschiedenen Technologien bereits so ausgereift, dass Nutzer mit ihnen sicher unterwegs sind?
Segway
In den Großstädten dieser Welt hat man sich schon an das Bild vorbeidüsender Passanten gewöhnt. Auf Segways steuern sie gekonnt und mit viel Leichtigkeit von A nach B – egal ob zu einem Geschäftstermin, beim Sightseeing oder einfach nur beim Shopping. Zahlreiche Anbieter sprangen vielerorts auf den Erfolgszug, welcher mit der Produktion der ersten Modelle im Jahr 2001 begann, auf und bieten Touren zu den verschiedensten Sehenswürdigkeiten. Die Vorteile liegen auf der Hand: In kurzer Zeit können viele verschiedene Hot-Spots angefahren werden, man erkundet in Rekordzeit die Stadt und hat dabei auch noch jede Menge Spaß. Und auch Offroad ist das Flitzen mit den Rollern mittlerweile möglich, denn mit spezieller Bereifung ist das Fahren auch auf unwegsamen Gelände drin. Ein Schnäppchen ist das allerdings nicht, für einen zweistündigen Trip werden ca. 50 Euro oder mehr fällig. Dabei sind dann eine kleine Einführung mit Training und natürlich ein entsprechender Guide, der mit Rat, Tat und Wissen über Land und Leute zur Verfügung steht. Was im ersten Moment nach einem perfekten Zeitvertreib klingt, hat in vielen Städten jedoch zu Verärgerung geführt. So wurden zum Beispiel in Prag die Segways im Sommer 2016 nach unzähligen Beschwerden aus der Altstadt verbannt. Täglich waren dort zuvor bis zu 300 der Stehroller unterwegs, teils waren mit ihnen rüpelhafte Fahrer unterwegs. Das führte neben kleineren Unfällen auch schon zu größeren Verletzungen, von Gehirnerschütterungen über Prellungen bis hin zu Knochenbrüchen. Auch hierzulande gab es erst vor kurzem wieder einen schweren Unfall, als ein 59-jähriger Ende Dezember beim Überholen mit seinem Segway stürzte und sich dabei schwere Verletzungen am Kopf zuzog.Bei all dem Spaß, welchen die praktischen Roller mit sich bringen können, ist also auch eine Portion Vorsicht gefragt. Genau wie beim Fahrrad- oder Autofahren geht es im Straßenverkehr nur mit Rücksichtnahme geordnet zu. Wer ohne Rücksicht auf Verluste vorprescht oder gar Straßenregeln missachtet, bringt sich und andere in Gefahr.
Auch Sportler haben die Segways für sich entdeckt. Spezielle Meisterschaften und sogar Segway-Polo werden angeboten. Bei letzterem geht es ähnlich wie bei normalen oder Pferde-Polo zu, jedoch mit fahrbarem Untersatz. Der Sport wird zwischenzeitlich über einen Dachverband, die International Segway Polo Association (ISPA) mit Sitz in Kalifornien, und diverse Vereine gesteuert, davon gibt es in Deutschland knapp 10 Stück. Auch international findet die Sportart Anhänger, zum Beispiel in Österreich, Kanada, den USA und auch Schweden.
Ninebot
Sieht aus wie der kleine Bruder des Segways – und tatsächlich ist er das auch irgendwie, zumindest wenn man die Größe betrachtet. Der Ninebot verfügt über eine Lenkung in Form einer Säule, dieser endet ca. auf Kniehöhe. Damit ist die gesamte Erscheinung nicht ganz so wuchtig wie bei einem Segway, das mit der Lenksäule bis zur Hüfte daherkommt.Durch Gewichtsverlagerung und ausgeklügelte Technik lässt sich das Ninebot mit etwas Übung locker steuern. Das ist auch dank des geringen Gewichts möglich, denn das Gefährt kommt leichter als ein Segway daher. Trotzdem ist die Tragfähigkeit und damit das Maximalgewicht des Fahrers ähnlich, unterscheidet sich mit 110 kg zu 119 kg nur um geringes Maß vom großen Bruder. Allerdings schlägt sich die Größe und das Gewicht auch etwas auf die Leistungsfähigkeit aus, so schafft der Ninebot mit seinen nur 3,7 PS nur Steigungen von 20% (im Vergleich Segway ca. 33%). Außerdem ist der Fahrspaß auch etwas schneller vorbei als bisher vom Segway gewohnt, nach 20 bis 30 Kilometern ist Schluss. Danach benötigt der Akku ca. vier Stunden, um wieder voller Power zu stecken. Bei diesem Punkt heißt es Unentschieden für beide Geräte. Bei verschiedenen Tests zeigte sich ein deutliches Manko: Bei starken Bremsungen verhält sich der Ninebot wacklig und verliert die Balance. Der Fahrer ist so einer höheren Sturzgefahr ausgesetzt und sollte abruptes Abbremsen daher so gut als möglich vermeiden.
Die starke Ähnlichkeit von Segway und Ninebot kommt übrigens nicht von ungefähr: Seit dem Jahr 2015 ist die bekannte Segway Inc. eine Tochtergesellschaft der Ninebot Inc. Der Zusammenschluss verhalf den Unternehmen zur Positionierung als Marktführer.
Die Zukunft soll außerdem spannende Neuigkeiten bereithalten. Bereits auf dem Markt verfügbar sind spezielle Ninebots, die große Ähnlichkeit mit einem Einrad haben. Man sitzt dabei jedoch nicht in einem Sattel, sondern steht auf zwei Pedalen links und rechts neben dem Rad. Das es hierbei noch etwas schwieriger sein wird, das Gleichgewicht zu halten, ist wohl nicht von der Hand zu weisen. Doch auch hier ist mit etwas Übung wahrscheinlich schon jede Menge Fahrspaß garantiert.
Hoverboard
Da sind wir also – Zurück in der Zukunft. Im Jahr 1985 schwebte Michael J. Fox mit seinem Hoverboard im Film über die Leinwand. Absolute Vision, Zukunftstraum und einfach nicht vorstellbar. Heute, mehr als 30 Jahre später, fahren wir tatsächlich mit Hoverboards über den Asphalt. Allerdings handelt es sich dabei nicht eins zu eins um das gleiche Gerät, denn ganz ohne Räder kommt es nicht aus. Doch die zweirädrigen Hoverboards muten trotzdem futuristisch an und erinnern aus eine Mischung aus Segway ohne die bekannte Lenksäule und einem Skate- oder Waveboard. Eine Plattform für jeden Fuß, die über eine Achse miteinander verbunden sind, ist für die Steuerung zuständig. Je nachdem wohin man das eigene Körpergewicht verlagert geht die Reise. Da die Hände, anders wie beim Segway, völlig frei sind, ist die Sache mit dem Gleichgewicht bedeutend schwieriger. Doch auch hier macht Übung den Meister und bereits nach wenigen Minuten stellen sich erste Erfolge ein. Der Antrieb ist auch hier, wie bei allen anderen Geräten, elektronisch. Übrigens: Der Name „Hoverboard“ hat sich tatsächlich einzig und allein wegen des Films „Zurück in die Zukunft“ durchgesetzt. Eigentlich müsste man das Gerät als „Self Balancing Board“ bezeichnen.Beim Hoverboard wird der Spaßfaktor großgeschrieben, ganz anders sieht man das jedoch bei der Polizei. In Berlin warnte diese nämlich ganz explizit vor dem Kauf der beliebten Boards, denn die Nutzung ist im Straßenverkehr nämlich ausdrücklich verboten. Doch warum? Die Erklärung ist einfach, denn die Hoverboards verfügen bauartbedingt über eine Höchstgeschwindigkeit die regelmäßig über 6 km/h liegt. Damit gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge, welche für den öffentlichen Raum eine Zulassung benötigen. Dazu gehört auch die Erfüllung von Standards im Bereich Spiegel, Licht, Bremsen, Reifen usw. Solange die aktuell andauernde Prüfung zur Straßenzulassung noch nicht abgeschlossen ist, gilt: Die Hoverboards dürfen ausschließlich auf Privatgelände benutzt werden! Sollte man gegen das Verbot verstoßen, werden Geldbußen von ca. 70 Euro und auch Punkte in Flensburg fällig. In extremen Fällen kann es sogar bis zu einer Freiheitsstrafe kommen und im Falle eines Unfalls steht man auch ohne Versicherungsschutz da. Daher: Wenn cruisen, dann nur außerhalb öffentlichen Areals.