Neue Gesetze: Das ändert sich ab dem 1. August 2017

Veränderungen ab morgen

Ab dem 1. August 2017 ändert sich so einiges. Rentner bekommen leichter eine günstigere Krankenversicherung, Malaysia-Urlauber müssen tiefer in die Tasche greifen und sowohl Einbrecher als auch illegaler Waffenbesitz werden härter bestraft.

Rentner können nun leichter in die Krankenversicherung für Rentner (KVdR) wechseln, die häufig kostengünstiger ist. Das betrifft insbesondere Elternteile, die für die Kindererziehung zeitweise aus dem Arbeitsleben ausscheiden mussten. Sie können sich demnächst drei Jahre pro Kind als Vorversicherungszeit anrechnen lassen.

Außerdem wird die Liste der Berufskrankheiten erweitert. Berufsmusiker, die an sogenannter Fokaler Dystonie (Muskelkrämpfen) leiden, können dies als Berufskrankheit an ihre Versicherung melden. Gleiches gilt für Bergleute mit Augenzittern, für Eierstockkrebs-Patienten, die mit Asbest Kontakt hatten, und für Leukämie-Patienten, die durch chemische Fremdeinwirkung erkrankt sind. Hautkrebs durch Teer kommt ebenfalls neu auf die Liste.

Einbrecher müssen sich ab nächstem Monat auf härtere Strafen gefasst machen. Ihnen droht ein Jahr Haft als Mindeststrafe. Verbraucher, die ihre Wohnung einbruchssicher machen, können sich auf höhere staatliche Zuschüsse freuen.

Bis 2018 wird es ab August eine Übergangsphase für Menschen geben, die illegale Waffen besitzen. Sie können währenddessen ihre Waffen und Munition straffrei abgeben. Danach drohen hohe Geld- und Haftstrafen.

Wer ab August einen Urlaub nach Malaysia plant, muss sich auf höhere Kosten einstellen. Grund hierfür ist eine Touristensteuer, die in Kraft tritt. Zwischen 0,50 und 4,20 Euro müssen sie pro Nacht und pro Zimmer zahlen. Unterkünfte von Privatleuten und religiöse Herbergen wie Klöster bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen.

Das könnte Sie auch interessieren