Bußgeldkatalog 2020: Was sich mit den neuen StVO-Regeln für Autofahrer nun ändert

Im Kampf gegen Raser und Falschparker

Ab dem 28. April 2020 heißt es ganz besonders "Obacht!" auf den deutschen Straßen: Wer ab heute zu fest aufs Gaspedal tritt, muss ganz besonders tief in den Geldbeutel greifen - oder in gravierenden Fällen ein paar Wochen zu Fuß gehen. Mit Inkrafttreten der StVO-Novelle vom Bundesverkehrsministerium kosten innerorts schon 21 km/h zu viel künftig 80 Euro Bußgeld. Hinzu kommen dann zwei Punkte in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis für vier Wochen einkassiert.

Falschparker

Auch Falschparker zahlen ab heute mehr, wenn die Rettungsgasse missbraucht wird, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder in zweiter Reihe geparkt wird. Hier steigen die Geldbußen für das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer und in zweiter Reihe sowie das Parken auf Geh- und Radwegen auf bis zu 100 Euro. 

Rettungsgasse blockieren

Wer künftig in einem Stau die Rettungsgasse blockiert oder sogar selbst befährt, zahlt zukünftig bis zu 320 Euro. Dazu gibt's einen Monat Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg.

Ein Grünpfeil für Radfahrer

Der Pfeil, der nur für Radfahrer gilt, erlaubt diesen künftig das Rechtsabbiegen, wenn die Ampel rot leuchtet – aber nur, wenn erst angehalten und dabei sichergestellt wird, dass man für keinen anderen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellt.

Verbot von Blitzer-Apps

Die netten Helfer fürs Handy, die einen bisher vor Strafen bewahren konnte, sind fortan nicht mehr erlaubt. 

Rasen

Besonders Raser müssen tiefer in die Tasche greifen: Innerorts drohen diesen künftig 80 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und vier Wochen Fahrverbot, wenn die vorgegebene Maximalgeschwindigkeit um 21 Kilometer pro Stunde überschritten wird. Außerorts wird es bei 26 km/h drüber happig: Das Verwarnungsgeld für leichtere Verstöße gegen das Tempolimit von bis zehn km/h in Ortsgrenzen lag bisher bei zehn Euro und wird jetzt verdreifacht. 
Auch unnötige Lärm- und Abgasbelästigung wird teurer: Autoposer zahlen dafür zukünftig statt den bisherigen 20 Euro bis zu 100 Euro.

Carsharing 

Doch auch Positives bringen die neuen StVO-Regeln mit sich: Besonders Carsharer können sich freuen, denn in Zukunft wird es für Carsharing-Fahrzeuge spezielle Parkplätze geben. Durch eine Plakette gezeichnete Vierräder sind also berechtigt auf den bevorzugten Plätzen zu parken. Außerdem wird es ein entsprechenden Sinnbild für E-Auto-Parkplätze geben, dessen Design noch bekanntgegeben wird.