VW bietet Kunden auch ohne vzbv-Beteiligung Vergleich an

Der Autobauer Volkswagen bietet seinen vom Dieselskandal betroffenen Kunden, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, auch ohne Beteiligung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) einen Vergleich an. Der Vorstand habe am Freitag in einer außerordentlichen Sitzung ein Vergleichspaket in Höhe von insgesamt bis zu 830 Millionen Euro beschlossen, teilte VW mit. Das Scheitern der Vergleichsverhandlungen mit dem vzbv dürfe nicht zu Lasten der Kunden gehen.

Anspruchsberechtigte Kunden sollen bereits ab Ende März "unkompliziert und schnell das auf sie zugeschnittene Angebot für eine Einmalzahlung" erhalten, teilte VW weiter mit. Interessierte könnten sich bis dahin in einen E-Mail-Newsletter eintragen, um vom Unternehmen auf dem Laufenden gehalten zu werden.

VW und vzbv streiten seit Ende September vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig über Entschädigungen für vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer. Die Verbraucherschützer wollen stellvertretend für die Autobesitzer mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage feststellen lassen, dass der Autokonzern betroffene Dieselkäufer "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss. Anfang Januar hatten beide Parteien Vergleichsverhandlungen begonnen.

Volkswagen erklärte am Freitag zunächst, das Unternehmen und der vzbv hätten sich zwar auf einen Vergleich in einer Größenordnung von 830 Millionen Euro geeinigt, diese Lösung sei aber gescheitert. Grund seien "unangemessene" Anwaltsforderungen. Der vzbv wies dies zurück - vielmehr habe VW die Verhandlungen scheitern lassen. Der Autobauer sei nicht bereit gewesen, "ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu ermöglichen".

Nun teilte VW mit: "Wir haben von Beginn an gesagt, dass eine faire und praktikable Lösung für die Kunden im Vordergrund der Verhandlungen steht. Deshalb werden wir den Kunden den bereits ausgehandelten Vergleich anbieten."

Selbst nach einer zeitnahen Entscheidung des OLG Braunschweig und des Bundesgerichtshofs müssten hunderttausende Kunden ihre behaupteten Ansprüche vor 115 Landgerichten in Deutschland geltend machen, erklärte der Chefjustiziar von Volkswagen, Manfred Döss. "Es würden weitere Jahre vergehen, bis individuelle rechtskräftige Urteile gesprochen würden." Dieser Kraftakt wäre für die deutsche Justiz nicht zu meistern. "Ein Vergleich in diesem Verfahren sei für alle die vernünftigste Lösung: für die Kunden, für die Justiz und für Volkswagen."