EU-Kommission genehmigt deutschen Hilfskredit für Condor

Die EU-Kommission hat einen staatlichen Hilfskredit von 380 Millionen Euro für die deutsche Fluggesellschaft Condor genehmigt. Das Darlehen sei im Interesse der Fluggäste und werde wegen der daran geknüpften Bedingungen nur zu beschränkten Wettbewerbsverzerrungen führen, erklärte die Brüsseler Behörde am Montag. Condor war Ende September in den Strudel der Pleite des britischen Mutterkonzerns Thomas Cook geraten.

Die Bundesregierung und das Land Hessen erklärten sich daraufhin bereit, jeweils zur Hälfte für einen Überbrückungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Ferienflieger zu bürgen. Das Geld soll sicherstellen, dass Condor sein Angebot weiter aufrechterhalten kann. Den knapp 5000 Angestellten soll so "eine Perspektive" und Verbrauchern, die Flüge mit Condor gebucht haben, Sicherheit gegeben werden.

Gemäß den Wettbewerbsbestimmungen der EU muss die Kommission eine derartige Staatshilfe für ein Unternehmen genehmigen. Weil das Darlehen an ausreichend strenge Auflagen geknüpft sei, sehen die Brüsseler Wettbewerbs keine Probleme. Condor muss demnach seinen Liquiditätsbedarf wöchentlich nachweisen und das Darlehen nach sechs Monaten entweder vollständig zurückzahlen oder "eine umfassende Umstrukturierung" vornehmen.