Verurteilung an Anton Schlecker: Zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung

Bankrott vorgetäuscht

Der deutsche Unternehmer und Gründer der Schlecker-Drogeriemärkte Anton Schlecker wurde zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Seine Kinder wurden zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt, wegen Beihilfe des betrügerischen Bankrotts. Das Urteil geht aus dem Landgerichts Stuttgart hervor.

Im Jahre 2012 stellte der frühere Drogeriemarktkönig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im selben Jahr wurde mit Beschluss das Insolvenzverfahren über die Drogeriemarktkette und das gesamte Vermögen eröffnet.
Nach der Insolvenz wurde außerdem behauptet, dass sein Vermögen und das der Familie nicht mehr vorhanden sei. Jedoch hatte die Familie Schlecker weiterhin rund 70.000 Euro monatlich noch zur Verfügung.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhob am 13. April 2016 Anklage gegen Schlecker wegen betrügerischen Bankrotts. Am Landesgericht Linz beginnt am 12. Dezember 2017 ein Zivilprozess gegen die Kinder sowie die Ehefrau von Anton Schlecker.