Wohnen mit Handicap: Die Suche nach den geeigneten vier Wänden
Selbstständiges Wohnen trotz Betreuung
Schon unter besten Bedingungen ist die Suche nach einer Wohnung nicht immer einfach. Hat man aber ein Handicap, steht man vor noch mehr Herausforderungen. TRENDYone informiert, welche Möglichkeiten die Wohnungssuche und das Wohnen erleichtern, ob man finanzielle Unterstützung anfordern kann und welche Rechte Mieter mit Handicap eigentlich haben.
Rechte: Was steht mir zu?
„Wie viele Quadratmeter stehen mir bei meiner Behinderung zu?“ Diese Frage stellen sich insbesondere oft Menschen mit Handicap, die Sozialhilfe beziehen. Erhält man diese nicht, kann man sich auf dem regulären Wohnungsmarkt umsehen und die Wohnung mieten, die einem gefällt. Andernfalls hat man Anspruch auf „angemessenen Wohnraum“: Menschen mit Handicap haben dabei ein Recht auf Mehrbedarf. Das trifft aber nicht grundsätzlich bei allen Behinderungsarten zu. In der Regel haben beispielsweise Rollstuhlfahrer gute Chancen, die zusätzlichen Quadratmeter bewilligt zu bekommen. Sie haben kaum Möglichkeiten, selbstständig höher gelegene Regale oder Schränke zu nutzen, weshalb mehr Wohnfläche für mehr Stauraum benötigt wird. Außerdem verlangt der Rollstuhl allgemein viel Platz. Auch stark sehbehinderten Menschen wird Mehrbedarf an Wohnfläche zugesprochen, da ihnen aufgrund der visuellen Einschränkung keine übliche Raumnutzung möglich ist.Doch nicht nur die Größe der Wohnung, auch die passende Einrichtung – insbesondere im Bad - ist wichtig. Barrierefreies Bauen wird immer mehr zum Thema, auch dadurch, dass es immer mehr ältere Menschen gibt. Der Bedarf kann zudem ganz plötzlich eintreten – etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit. Dann ist es an der Zeit, das Wohnumfeld barrierefrei umzugestalten - das kann den Alltag merklich erleichtern und für die Betroffenen steigt die Lebensqualität.
Förderung von barrierefreiem Wohnen
Der Freistaat Bayern fördert laut Innenministerium die behindertengerechte Anpassung von Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. Gefördert werden beispielsweise Schwellenanpassungen oder Umbauten im Bad. Das Ziel: Die Steigerung der Wohnqualität.Wer in einem Mietverhältnis wohnt, kann die notwendigen baulichen Veränderungen - wie ebenerdige Duschen, Aufzüge und Treppenlifte - in der Regel nicht ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen. Seit dem 1. September 2001 haben Menschen mit einer Behinderung aber ein Recht auf die Genehmigung des Vermieters zu baulichen Maßnahmen, die im Rahmen des barrierefreien Wohnens erforderlich sind. Grundlage dafür ist die Mietrechtsreform, die mit dem § 554a BGB das Behindertenrecht fest ins Mietrecht integriert hat. Doch wie sieht die Lage eigentlich bei der Wohnungssuche aus?
Behindertengerechte Wohnungen finden: Wissen wie
Wer eine Wohnung sucht, kann sich an die örtliche Wohnbaugesellschaft wenden. Sie verfügt meist über eine eigene Kartei mit geeigneten behindertengerechten Objekten oder kann Kontakte zu Eigentümern oder speziellen Organisationen herstellen.Für Menschen mit Handicap gibt es außerdem spezielle Wohnformen. Insbesondere junge Menschen mit Behinderung möchten eine eigene Wohnung haben, da sie sich für Alten- und Pflegeheime häufig noch zu jung fühlen und lieber selbstständig leben möchten. In diesem Fall gibt es die betreute Einzelwohnung, in der ein Mensch mit Behinderung alleine, mit seinem Partner oder mit seinen Kindern wohnt. Die Bewohner genießen so ein hohes Maß an Privatsphäre, ohne auf ambulante Unterstützung im Alltag durch Fachpersonal verzichten zu müssen.
Auch Wohngruppen gewährleisten viel Eigenständigkeit und bieten aber gleichzeitig ein soziales Umfeld. In der Wohngemeinschaft leben behinderte Menschen zusammen mit anderen – auch nicht behinderten - Menschen auf freiwilliger Basis. Die ambulante Betreuung in der Wohngemeinschaft findet statt, wenn diese nötig ist.
Gerade diejenigen Wohnformen, bei denen ein gewisses Maß an Betreuung gewährleistet wird, stellen aber ein Problem dar, da sie in der Regel öffentlich finanziert und daher hinsichtlich des Angebots begrenzt sind. Der Freistaat Bayern fördert deshalb auch den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung. Die staatliche Förderung beträgt je nach Art der Einrichtung bis zu 70 Prozent der Kosten.
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