Faeser will Spielräume in EuGH-Urteil zu Datenspeicherung nutzen

In der Bundesregierung zeichnen sich nach dem EuGH-Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung neue Debatten ab. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte am Dienstag in Berlin, mit dem Richterspruch eröffnete rechtlichen Möglichkeiten "müssen wir nun auch nutzen". Justizminister Marco Buschmann (FDP) pochte auf ein klares Nein zur anlasslosen Speicherung von Kommunikationsdaten.

Das Urteil des Luxemburger Gerichtshofs gebe "einen klaren rechtsstaatlichen Rahmen vor", unter welchen Bedingungen solche Datenspeicherungen möglich seien, betonte Faeser. Sie verwies dabei auf die Möglichkeit zur Speicherung von IP-Adressen, die der Richterspruch einräume, sowie gezielte Speicheranordnungen für bestimmte Orte wie Bahnhöfe oder Flughäfen.

Die Innenministerin drängte darauf, "das was zulässig ist, auch umzusetzen", um gegen Gefahren für die nationale Sicherheit oder schwere Straftaten vorzugehen. Besonders nannte sie dabei Ermittlungen wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Faeser kündigte an, sie wolle nun gemeinsam mit Buschmann "gute und konstruktive Lösungen suchen".

Der Justizminister lobte das EuGH-Urteil. "Heute ist ein guter Tag für die Bürgerrechte", sagte er in Berlin. Es sei falsch, durch eine massenhafte, anlasslose Datenspeicherung alle Bürgerinnen und Bürger einem Generalverdacht zu unterziehen, "das wollen wir nicht in einer freien Gesellschaft", hob der Justizminister hervor.

Zwar kündigte auch Buschmann eine rasche gesetzliche Neuregelung auf Grundlage der Vereinbarung im Koalitionsvertrag an, über die er nun mit Faeser sprechen wolle. Innerhalb der kommenden ein bis zwei Wochen solle dafür ein Vorschlag auf dem Tisch liegen.

Der Justizminister warb dabei allerdings erneut in erster Linie für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, das die Speicherung von Kommunikationsdaten nur anlassbezogen und nur auf richterliche Anordnung zulässt. Buschmann sprach von einem "grundrechtsschonenden", aber auch effektiven Instrument.

"Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte", erklärten die Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz und Helge Limburg. Denn sie stelle "alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht". Die Grünen-Vertreter begrüßten, dass Buschmann gemeinsam mit dem Innenministerium einen Gesetzentwurf für die Quick-Freeze-Regelung vorlegen wolle.

Der EuGH hatte am Morgen entschieden, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Gerichtshof in Luxemburg. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig.