Aktuelle Förderungen für Heizungen, Solar und Photovoltaik: Welche Zuschüsse und Kredite sich 2026 lohnen
Zuschüsse nutzen
Hohe Energiekosten und steigende Anforderungen an die Energieeffizienz machen Modernisierungen für viele Hausbesitzer attraktiver. Gleichzeitig sind die Investitionskosten oft erheblich. Damit der Umstieg leichter fällt, unterstützen Bund, Länder und Kommunen zahlreiche Vorhaben mit Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Vorteilen. Welche Förderung infrage kommt, hängt vor allem von der geplanten Maßnahme und davon ab, ob ein Neubau entsteht oder ein bestehendes Gebäude modernisiert wird.
Wer in Deutschland eine Heizung modernisieren, eine Photovoltaikanlage installieren oder ein Haus energetisch sanieren möchte, kann auf verschiedene staatliche Förderprogramme zurückgreifen. Sie haben das Ziel, den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu senken und den Umstieg auf klimafreundliche Technologien zu erleichtern. Die wichtigsten Programme sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt, die regelmäßig an neue gesetzliche Vorgaben und politische Entscheidungen angepasst wird. Seit dem 21. Juli 2026 gelten hierfür aktualisierte Förderbedingungen – sie betreffen unter anderem die Heizungsförderung sowie auch einzelne Sanierungsmaßnahmen. Die Förderung erfolgt je nach Maßnahme über unterschiedliche Stellen. Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen sowie für die Sanierung zu einem Effizienzhaus ist in erster Linie die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW zuständig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert dagegen weiterhin zahlreiche energetische Einzelmaßnahmen, etwa an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik.
Neben direkten Zuschüssen spielen auch zinsgünstige Förderkredite eine wichtige Rolle. Je nach Vorhaben können diese die Finanzierung erheblich erleichtern. Darüber hinaus existieren steuerliche Vergünstigungen für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen. Ergänzend bieten viele Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme an, beispielsweise für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder Dachbegrünungen. Da sich diese regional stark unterscheiden, lohnt sich vor Beginn eines Projekts immer ein Blick auf die jeweiligen Förderangebote vor Ort.
Förderung für Heizungen: Was wird aktuell bezuschusst?
Der Austausch einer alten Heizung zählt zu den umfangreichsten Sanierungsmaßnahmen. Die staatliche Heizungsförderung ist dabei Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Programm soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme beschleunigen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor dauerhaft senken.
Gefördert werden verschiedene klimafreundliche Heizsysteme sowie Gebäude- und Wärmenetzanschlüsse. Welche Technologien im Einzelnen förderfähig sind, richtet sich nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert wird der Einbau unter anderem dann, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt, die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden und das Heizungsverteilungssystem im Zuge der Maßnahme optimiert wird.
Für die Heizungsförderung gelten seit Juli 2026 neue Förderbedingungen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer kann ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent hinzukommen, wenn eine bestimmte alte Heizung frühzeitig ausgetauscht wird.
Abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beträgt der Einkommensbonus weitere 40, 30 oder 10 Prozent. Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöhen sich die jeweiligen Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro. Grundförderung und Boni sind grundsätzlich auf 70 Prozent begrenzt. In der niedrigsten Einkommensgruppe können selbstnutzende Eigentümer bis zu 80 Prozent erhalten. Ab dem 1. Februar 2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus und der Förderhöchstbetrag schrittweise.
Wichtig ist außerdem die richtige Reihenfolge: Vor der Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorliegen. Dieser muss jedoch eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, nach der der Vertrag nur bei einer Förderzusage wirksam bleibt. Erst nach der Zusage dürfen die Arbeiten beginnen. Ein Vertrag ohne eine solche Förderklausel oder ein vorzeitiger Baubeginn kann zum Verlust der Förderung führen.
Welche Rolle spielen Biomasse, Wasserstoff und weitere Heiztechnologien?
Zu den förderfähigen Heizsystemen zählen unter anderem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungstechniken, innovative Heiztechnik sowie Gebäude- und Wärmenetzanschlüsse. Voraussetzung ist jeweils, dass die Anlagen oder Maßnahmen die geltenden technischen Anforderungen der BEG erfüllen.
Biomasseheizungen nutzen erneuerbare Brennstoffe wie Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz und können eine Alternative zu fossilen Heizsystemen darstellen. Brennstoffzellenheizungen erzeugen gleichzeitig Wärme und Strom. Wasserstofffähige Heizungstechniken können ebenfalls gefördert werden, allerdings nicht pauschal für jede als „H₂-ready“ angebotene Gasheizung. Entscheidend ist, ob die Anlage die geltenden technischen und rechtlichen Fördervoraussetzungen erfüllt. Dabei kann unter anderem relevant sein, ob für das örtliche Gasnetz ein verbindlicher Fahrplan zur späteren Umstellung auf Wasserstoff besteht.
Auch Biomethan, also aufbereitetes Biogas, kann als erneuerbarer gasförmiger Energieträger zum Heizen eingesetzt werden. Eine eigenständige staatliche Heizungsförderung allein für den Einsatz von Biogas oder Biomethan gibt es derzeit jedoch nicht. Maßgeblich für die Förderung ist vielmehr, ob das jeweilige Heizsystem die Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllt.
Förderung für Photovoltaik und Solarthermie
Wer selbst Strom oder Wärme aus Sonnenenergie erzeugen möchte, kann ebenfalls von verschiedenen Fördermöglichkeiten profitieren. Dabei wird zwischen Photovoltaik und Solarthermie unterschieden: Photovoltaikanlagen erzeugen Strom aus Sonnenlicht, während Solarthermieanlagen die Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung nutzen.
Für Photovoltaikanlagen steht beispielsweise das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ zur Verfügung. Es finanziert Anlagen, Installationskosten und unter bestimmten Bedingungen auch Batteriespeicher. Damit der Kredit genutzt werden kann, muss zumindest ein Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die Kreditkonditionen hängen dabei hauptsächlich vom Kapitalmarkt, der Bonität und den Sicherheiten ab. Für eingespeisten Strom besteht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für einen festgelegten Vergütungszeitraum ein Anspruch auf Einspeisevergütung. Deren Höhe richtet sich vor allem nach der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Auch steuerlich wurden Photovoltaikanlagen in den vergangenen Jahren deutlich attraktiver. Für viele Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt beim Kauf und bei der Installation weiterhin ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Auch Einnahmen aus dem Betrieb sind innerhalb der gesetzlichen Leistungsgrenzen von der Einkommensteuer befreit. Für nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommene Anlagen liegt diese Grenze grundsätzlich bei 30 Kilowattpeak je Wohn- oder Geschäftseinheit. Dadurch sinken die Anschaffungskosten und der bürokratische Aufwand für private Betreiber erheblich.
Für Solarthermie gelten teilweise andere Förderbedingungen. Solarthermieanlagen können im Gebäudebestand über die Heizungsförderung der BEG bezuschusst werden. Das gilt sowohl für eigenständige Anlagen als auch für Kombinationen mit anderen förderfähigen Heizsystemen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Unabhängig von den bundesweiten Programmen lohnt sich auch hier immer ein Blick auf regionale Förderangebote.
Neubau oder Sanierung – wo liegen die Unterschiede?
Ob und in welcher Höhe Fördermittel gewährt werden, hängt auch davon ab, ob neu gebaut oder eine Bestandsimmobilie modernisiert wird.
Beim Neubau stehen vor allem Förderkredite der KfW im Mittelpunkt. Über das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ können – je nach erreichtem Standard – Kredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit beantragt werden. Voraussetzung dafür sind unter anderem festgelegte Anforderungen an die Energieeffizienz sowie die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Daneben wird die befristete Förderung des Effizienzhauses 55 nach aktuellem Stand bis Ende 2026 fortgeführt, sofern die vorgesehenen Bundesmittel verfügbar sind.
Bei bestehenden Gebäuden stehen energetische Sanierungen im Vordergrund. Gefördert werden sowohl einzelne Modernisierungsmaßnahmen – etwa der Austausch der Heizung, neue Fenster oder eine bessere Dämmung – als auch umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus. Welche Variante finanziell günstiger ist, hängt vom Gebäude, dem angestrebten Standard und den geplanten Arbeiten ab.
Werden beispielsweise Heizung, Dämmung und Fenster aufeinander abgestimmt, lässt sich der Energieverbrauch oft deutlich stärker senken als durch einzelne Maßnahmen.
Gleichzeitig können verschiedene Förderinstrumente miteinander kombiniert werden, sofern die jeweiligen Förderbedingungen dies zulassen. Durch eine sorgfältige Planung kann man die verfügbaren Fördermöglichkeiten hier bestmöglich ausschöpfen.
Welche Sanierungsmaßnahmen werden außerdem gefördert?
Nicht nur der Austausch der Heizung oder die Installation einer Solaranlage werden staatlich unterstützt. Auch zahlreiche weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung können gefördert werden. Ziel ist es dabei stets, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren und dadurch den Energieverbrauch dauerhaft zu senken.
Zu den förderfähigen Arbeiten zählen insbesondere der Austausch alter Fenster und Außentüren sowie die Dämmung von Dach, Fassade, oberster Geschossdecke oder Kellerdecke. Förderfähig sind außerdem die Optimierung der Heizungsanlage, der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.
Für eine schrittweise Sanierung kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Dabei analysieren qualifizierte Energieeffizienz-Experten den energetischen Zustand eines Gebäudes und entwickeln einen langfristigen Modernisierungsplan.
Werden die empfohlenen Arbeiten später entsprechend dieses Sanierungsfahrplans umgesetzt, kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt werden.
FAZIT:
Staatliche Förderungen können die Kosten für eine neue Heizung, eine Photovoltaikanlage oder eine energetische Sanierung deutlich senken. Welche Unterstützung infrage kommt, hängt jedoch von der geplanten Maßnahme und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Wer sich frühzeitig über Zuschüsse, Kredite und steuerliche Vorteile informiert, kann die Investitionskosten spürbar reduzieren. Da sich Förderprogramme regelmäßig ändern, empfiehlt es sich, die aktuellen Bedingungen vor Beginn eines Projekts zu prüfen und die Förderung von Anfang an in die Planung einzubeziehen. |Text: Vera Mergle




