Alexander Hold: Sparer dürfen am Ende nicht bestraft werden

„Schluss mit ungerechter Erbschaftssteuer!“

Eine Pressemitteilung der Freien Wähler im Wortlaut: Kempten/München – Die Freien Wähler im Landtag wollen der Erbschaftssteuer die „Rote Karte“ zeigen. Bei einem Infoabend im gut gefüllten Kolping-Saal in Kempten untermauerte Alexander Hold, Vizepräsident des Bayerischen Landtags, die Forderung nach einer kompletten Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Als Referent ging der renommierte Fachanwalt für Erbrecht Michael Ott- Eulberg aus Augsburg auf die Ungereimtheiten der bestehenden Rechtslage ein.

cropped-1685119965-bildschirmfoto-2023-05-26-um-18.52.15
v.l.n.r.: Landtagsabgeordneter Alexander Hold, Dieter Zacherle (ehem. 3. Bürgermeister der Stadt Kempten und langjähriger Stadtrat für die FW) und Michael Ott-Eulberg,...Bild: Katrin Dorsch
„Diese Steuer ist unsozial und ungerecht“, stellte Hold vor dem breit gefächerten Publikum aus Jung und Alt gleich zu Beginn klar. Die Ampel- Regierung in Berlin habe die Bewertungsvorschriften so geändert, dass zum 1.1.2023 der steuerliche Wert von Immobilien gerade in Gebieten mit hohen Bodenrichtwerten stark angestiegen sei. Manche Immobilie sei damit quasi über Nacht um 61% wertvoller gerechnet geworden. Das führe dazu, dass viele Erben gezwungen seien, ihr Eigentum zu verkaufen. Er berichtete von einem Fall, bei dem sich der steuerliche Wert eines Mietshauses in München seit 2010 von 2,5 auf über zwölf Millionen Euro erhöht hatte. Bei Verkäufen gingen die Zuschläge in der Regel an große Investorengesellschaften. „Dann kommt die Spirale von Luxussanierung und Mieterhöhung in Gang und bestehende Mieter werden knallhart verdrängt“, machte Hold, der auch einige Jahre als Nachlassrichter tätig war, deutlich. „Und eines ist auch klar: Der private Vermieter, dem ein langfristig verlässlicher Mieter wichtiger ist als maximale Rendite, ist definitiv der sozialere Vermieter. Ärgerlicherweise bekommen wir hier gerade von anderen Bundesländern kaum Rückendeckung, weil ein wesentlicher Teil des bayerischen Erbschaftssteueraufkommens direkt in den Länderfinanzausgleich geht!“

Rechtsanwalt Michale Ott-Eulberg machte dem Publikum zu Beginn seiner sehr anschaulichen und informativen Präsentation über die Tücken und Fallstricken des Erbrechts deutlich: „Hauptfehler ist ein fehlendes Testament.“. Auch vom gängigen Modell des so genannten Berliner Testaments warnte er. Eine Schwachstelle sei, was die Juristen, Bindungswirkung nennen. Das hieße nichts anderes, als dass Änderungen oder ein Widerruf nur gemeinsam möglich seien. „Wenn ein Partner verstirbt, hat der Hinterbliebene nur sehr begrenzte Möglichkeiten“, erklärte Ott-Eulberg. Der Spezialist für Erbrecht ist seit 1985 als Rechtsanwalt tätig und erhielt als einer der ersten Anwälte in Bayern von der Rechtsanwaltskammer die Befugnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen. Grundsätzlich riet Ott-Eulberg dazu, durch vorausschauende Schenkungen die Steuerfreibeträge auszunutzen und dabei das Nießbrauch- oder Wohnungsrecht verankern zu lassen. Das machte er auch bei den Antworten auf zahlreiche Fragen aus dem Publikum deutlich.

Der Landtagsabgeordnete Alexander Hold bekräftigte in seinem Schlusswort, dass eine Erhöhung der Freibeträge, wie sie derzeit im Bund diskutiert werde, das Problem nicht lösen würde: „Betriebsvermögen wird bis 26 Mio. € verschont, während ein pflegender Lebensgefährte gerade einmal 20.000 € Freibetrag habe. Egal, was man daran ändert, die Erbschaftssteuer bleibt immer ungerecht. Deshalb sollten wir es anderen europäischen Ländern wie Österreich und Norwegen nachmachen und diese Steuer ganz abschaffen. Zumindest wollen wir eine Länderöffnungsklausel“, bekräftigte er. „Dann könnte jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhebt.“