An der B 17 werden Lärmschutzwände freigeschnitten

Arbeiten sind zur Sicherung der Standsicherheit erforderlich

Das Tiefbauamt der Stadt Augsburg legt aktuell auf der B17 zwischen der Gabelsberger Straße und der Eichleitnerstraße die dort bestehende Lärmschutzwand von Bewuchs frei. Ziel der Maßnahme ist, das vorhandene Schadensbild auf der Holz-Glas- Konstruktion zu erfassen. Anschließend wird ein Sanierungskonzept erarbeitet.

Handlungsbedarf besteht auch auf der B17 im Bereich der Ulmer Straße / Osterfeldpark. Dort war beim Bau der Bundesstraße eine über die Fahrbahn auskragende Stahl/Aluminiumkonstruktion mit Blechabdeckung für den Lärmschutz installiert worden. Laut Mitteilung des Tiefbauamtes, durchdringt der mittlerweile vorhandene Bewuchs die Schallschutzelemente. Einzelne Blechteile haben sich bereits gelöst. Für die im Sommer geplante Instandsetzung, muss jetzt der Bewuchs entfernt werden.

Der Rückschnitt an den genannten Stellen wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Er dauert bis in den Februar hinein und findet außerhalb der Vogelbrutzeit statt.

Bewuchs schädigt Lärmschutzwände frühzeitig

Im Stadtgebiet Augsburg sind auf einer Länge von rund 15 Kilometern entlang von Hauptstraßen Schallschutzwände installiert. Sie dienen dazu, den Verkehrslärm für die anliegende Wohnbevölkerung auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß zu reduzieren.

Ein Großteil der Lärmschutzwände ist in das Straßenbegleitgrün integriert und daher immer stärker eingewachsen. Der optisch meist ansprechende Bewuchs hat allerdings den Nachteil, dass die Lärmschutzwände frühzeitig geschädigt werden. Bei Holzwänden etwa verhindert der Bewuchs ein Abtrocknen, so dass das Holz zu faulen beginnt und die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Aluminium-Glas-Konstruktionen hingegen werden vom Bewuchs durchdrungen, was vor allem die Glaselemente zerstört.

Überprüfung durch das Tiefbauamt

Das Tiefbauamt der Stadt ist für den baulichen Unterhalt dieser Bauwerke verantwortlich. Dazu gehört auch die Pflicht zur Überprüfung, um Schäden rechtzeitig erkennen zu können damit Standsicherheit und Schutzwirkung gewährleistet sind.