BAROCKwoche // Auch Memmingen ist dabei

Stadtführung: „Das Kreuzherrnkloster“

Memmingen, 09.08.2021 – Prächtig und opulent sind die Kirchen, Klöster und Schlösser entlang der Oberschwäbischen Barockstraße. Sie zeigen die verschwenderische Sinnesfreude, die diese Epoche geprägt hat.

Wer tiefer in die Lebenswelt des Barock eintauchen möchte, hat während der BAROCKwoche vom 14. bis 22. August 2021 Gelegenheit dazu. Führungen mit historischen Persönlichkeiten, kulinarische Ausflüge, Konzerte in prachtvollen Basiliken, eine Stuckwerkstatt und der stille Bach in Weingarten als „barockes Antidepressivum“ sind nur ein paar Beispiele für das, was die Besucher an insgesamt 20 Stationen erwartet. Auch Memmingen ist mit einer Spezial-Stadtführung im Kreuzherrnkloster dabei. . www.himmelreich-des-barock.de

Am Sonntag, 15. August 2021, lädt die Tourist Information im Rahmen der BAROCKwoche 2021 zur Spezial-Stadtführung ein.
Die bewegte Geschichte des Kreuzherrnklosters steht im Mittelpunkt dieser Führung. Neben der ehemaligen Klosterkirche werden auch die Prälatenräume besichtigt. Die Geschichte des Spitals, einer "Stadt in der Stadt" kommt dabei ebenso zur Sprache wie die Kunstgeschichte rund um eine der schönsten Barockkirchen nördlich der Alpen.
Treffpunkt mit der Stadtführerin Heidi Stölzleist um 16 Uhr amHallhof am Kriegerdenkmal. Dauer: ca. 1,5 Stunden.  Die Führung kostet 5,- Euro pro Person. Kinder und Jugendliche bis einschl. 12 Jahre sind frei. Eine Anmeldung ist bis Samstag, 14.08.21 bis 12 Uhr bei der Tourist Information unterTelefon 08331/850 173 oder per Mail an info@memmingen.demit Nennung der Kontaktdaten erforderlich.
Während der Führung müssen die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Bei einer Inzidenz über 50 bis 100ist eine Teilnahme an der Stadtführung nurmit einem aktuellen - maximal 24 Stunden alten - negativem COVID19-Test (PCR- oder Schnelltest) möglich. Bitte seien Sie zur Überprüfung ca. 15 Minuten vor der Führung am Treffpunkt. Es können keine Schnelltests vor Ort durchgeführt werden. Die Testpflicht entfällt für Genesene und vollständig geimpfte Personen. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50entfällt diese Pflicht.