Verbraucherschützer: Volkswagen hat Vergleichsverhandlungen scheitern lassen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Vorwürfe von Volkswagen zurückgewiesen, unangemessene Forderungen seiner Anwälte seien für das Scheitern der Vergleichsverhandlungen für vom Dieselskandal betroffene VW-Kunden verantwortlich. Vielmehr habe der Autobauer die Verhandlungen scheitern lassen, erklärte der vzbv am Freitag in Berlin. VW sei nicht bereit gewesen, "ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu ermöglichen".

Der Verband sei "irritiert" über den Abbruch der Verhandlungen durch Volkswagen, erklärte der vzbv. Noch um 11.53 Uhr am Freitag sei ein Vergleichsangebot übersandt worden, das für die Abwicklung eine Kostenübernahme in Höhe von 50 Millionen Euro vorsah. "Eine Abwicklung durch unsere Anwälte war für den vzbv nicht zwingend."

Volkswagen hatte zuvor mitgeteilt, das Unternehmen und der vzbv hätten sich zwar auf einen Vergleich in einer Größenordnung von 830 Millionen Euro geeinigt, diese Lösung sei aber gescheitert. Grund seien "unangemessene" Anwaltsforderungen.

Der vzbv habe "bis zum Schluss" auf eine Pauschalzahlung von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs bestanden, erklärte Volkswagen. "Ausreichend konkrete Nachweise", für welche Leistungen die 50 Millionen Euro gezahlt werden sollten, hätten die Rechtsberater des vzbv "nie geliefert", erklärte Volkswagen. Auch einer unabhängigen rechtlichen Prüfung ihrer Gebührenforderung hätten sie sich verweigert.

VW und vzbv streiten seit Ende September vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig über Entschädigungen für vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer. Die Verbraucherschützer wollen stellvertretend für die Autobesitzer mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage feststellen lassen, dass der Autokonzern betroffene Dieselkäufer "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss. Anfang Januar begannen beide Parteien Vergleichsverhandlungen.