Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kosten eines Basiskontos bei der Deutschen Bank

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr), ob ein Basiskonto der Deutschen Bank zu teuer ist. Der BGH musste eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Bedingungen für ein Konto mit einem monatlichen Grundpreis von 8,99 Euro prüfen. Strittig ist zudem eine zusätzliche Gebühr von 1,50 Euro pro Überweisung durch einen Mitarbeiter am Telefon oder in der Filiale. (Az. XI ZR 119/19)

Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main war die vzbv-Klage erfolgreich. Das OLG entschied im Februar 2019 im Berufungsverfahren, dass der Grundpreis von 8,99 Euro nicht angemessen und damit unwirksam sei. Auch die angegriffene Gebühr von 1,50 Euro ist demnach zu teuer. Die Kosten für ein Basiskonto dürften nicht so hoch sein, dass das Ziel des Gesetzgebers nicht erreicht werde, schutzbedürftigen Verbrauchern den Zugang zu Zahlungskonten zu ermöglichen. Die Bank habe zahlreiche Kosten auf die Kunden eines Basiskontos "abgewälzt". Gegen das Urteil des OLG legte die Deutsche Bank Revision beim Bundesgerichtshof ein.