Mögliche Einflussnahme auf Händler: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Temu ein

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Billig-Onlinehandelsplattform Temu eingeleitet. "Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte", erklärte Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Mittwoch. Nun würden die von Temu auf dem deutschen Onlinemarktplatz unter der Domain temu.com verwendeten Konditionen für Händler überprüfen.

"Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben", führte Mundt aus. Dem Kartellamtschef zufolge besuchen monatlich mehr als 100 Millionen Nutzerinnen und Nutzer die europäischen Onlinemarktplätze von Temu, die seit etwa einem Jahr auch für deutsche Händler geöffnet sind.

In China gegründete Onlinehändler wie Temu und Shein locken mit extrem billigen Angeboten und erfreuen sich auch in EU-Mitgliedsstaaten großer Beliebtheit. In Brüssel laufen gegen beide Unternehmen Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Gesetze zum Verbraucherschutz und die Regeln für Online-Plattformen.