Betroffene können sich Sammelklage gegen Extraenergie anschließen
Kundinnen und Kunden von Energieanbietern des Unternehmens Extraenergie können sich ab sofort an der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen beteiligen. Ziel ist es, Rückzahlungen für die Betroffenen zu erstreiten, wie die Verbraucherzentrale Bayern am Mittwoch mitteilte. Die Extraenergie GmbH mit Anbietern wie Extraenergie, Extragrün, Hitenergie und Prioenergie hatte im Juli 2022 massiv die Preise für Gas und Strom erhöht.
"Teils stiegen die Preise um mehr als zweihundert Prozent", erklärte Marion Gaksch, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. "Dabei übergingen die Anbieter auch vereinbarte Preisgarantien."
Die Erhöhungen sind nach Ansicht des vzbv unzulässig, er reichte im Dezember 2023 beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Sammelklage gegen die Extraenergie GmbH ein. Betroffene können sich dieser Klage nun anschließen und sich im Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen.
"Energieanbieter dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht pauschal zur Kasse bitten, weil sich Einkaufspreise erhöht haben", erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop. Bei Erfolg der Sammelklage seien je nach Konstellation Rückzahlungen von mehreren tausend Euro pro Fall denkbar.
Das OLG Düsseldorf hatte laut vzbv schon im Frühjahr 2023 die Begründung von Extraenergie für das Brechen der Preisgarantien als nicht tragfähig bezeichnet. Dennoch versuche das Unternehmen weiterhin, die Forderungen gegenüber Verbrauchern durchzusetzen, etwa mit Inkassoschreiben. Auch die damit verbundenen zusätzlichen Kosten, teils im dreistelligen Bereich, sollen Verbraucher tragen.
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