Verivox: Balkonkraftwerke können sich in drei bis vier Jahren rentieren
Mini-Solaranlagen für den heimischen Balkon können sich einer Untersuchung zufolge bei guten Bedingungen schon nach drei bis vier Jahren rechnen. Auch wenn eine optimale Ausrichtung nicht möglich ist, lohnt sich eine Anlage, wie das Vergleichsportal Verivox am Dienstag mitteilte. "Es dauert dann nur etwas länger", sagte Verivox-Energieexperte Thorsten Storck.
Ein Balkonkraftwerk kann laut Verivox jährlich etwa 552 Kilowattstunden Strom liefern - werden 80 Prozent davon selbst verbraucht, entspricht das bei einem Kilowattstundenpreis von knapp 36 Cent einer Einsparung von rund 160 Euro Stromkosten pro Jahr. Ein Mini-Kraftwerk für den Balkon, die Terrasse oder den Garten gibt es demnach je nach Größe für 500 bis 700 Euro. In dieser Rechnung rentiere sich die Anlage bereits nach drei bis vier Jahren.
Läuft die Anlage 20 Jahre lang, würden Stromkosten von 3174 Euro eingespart. Für die Beispielrechnung ging Verivox von einem Drei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4000 Kilowattstunden aus. Das Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 800 Watt wurde senkrecht in Südausrichtung ohne Verschattung angebracht.
"Seit letztem Jahr entfällt die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen, darum sind auch Balkonkraftwerke deutlich günstiger geworden. Sie lohnen sich oft auch dann, wenn keine Idealbedingungen erreicht werden", erklärte Verivox-Energieexperte Storck.
Die Zahl der Steckersolargeräte in Deutschland hat zuletzt deutlich zugenommen. Allein in diesem Jahr wurden 200.000 neue Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert, insgesamt gibt es damit fast 566.000 registrierte Geräte deutschlandweit, wie Verivox mit Verweis auf die Bundesnetzagentur mitteilte. Die meisten Balkonkraftwerke gibt es in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Bayern. Pro Haushalt sind die Zahlen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen am höchsten.
Die gesetzlichen Regelungen für den Betrieb von Mini-Solaranlagen wurden zuletzt deutlich vereinfacht. Die komplizierte Anmeldung beim Netzbetreiber gehört der Vergangenheit an, die Registrierung bei der Bundesnetzagentur reicht aus.
Mieterinnen und Mieter haben grundsätzlich Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Dafür wird der Anbau der Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme angesehen und kann nur noch in Ausnahmefällen durch den Eigentümer untersagt werden.
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