Verbraucherschützer rufen zu Teilnahme an Musterklage gegen Stromio auf
Die Verbraucherzentrale Bayern ruft vom Lieferstopp betroffene Kundinnen und Kunden von Stromio auf, sich der Musterfeststellungsklage gegen den Energieversorger anzuschließen. Stromio hatte Ende 2021 die Belieferung eingestellt, obwohl zum Teil noch langfristige Verträge bestanden - nach Ansicht der Verbraucherzentralen ist das rechtswidrig. Die Verbraucherzentrale Hessen reichte eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio ein, der sich Betroffene bundesweit anschließen können.
Durch die schlagartige Einstellung der Belieferung mussten viele Haushalte viel teureren Strom beziehen, erklärten die Verbraucherschützer. Je nach Laufzeit seien erhebliche Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Vertrag entstanden. Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main soll festgestellt werden, dass Stromio Betroffenen diese Mehrkosten ersetzen muss.
"Jetzt ist es wichtig, dass möglichst viele Geschädigte ihre Ansprüche anmelden", sagte am Montag Marion Gaksch, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen möchte, könne sich über ein Formular ins Klageregister eintragen. Stromio hatte auch eine Abfindung zur außergerichtlichen Beilegung angeboten.
Betroffene können die ungefähre Schadenshöhe über einen Online-Rechner der Verbraucherzentralen ermitteln, erklärte Gaksch. Auf dieser Grundlage könnten sie dann entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen oder sich der Klage anschließen. Stromio war vorgeworfen worden, Verträge mit Endverbrauchern gekündigt und gleichzeitig seinen Strom und Gas im Großhandel zu Höchstpreisen verkauft zu haben.
© 2022 AFP