Justizministerin Barley will "Mietwucher einen Riegel vorschieben"

Im Kampf gegen überhöhte Mieten will Justizministerin Katarina Barley (SPD) einem Zeitungsbericht zufolge neue Wege gehen. Vermietern solle es künftig verboten werden, für Wohnungen mit überhöhten Mietpreisen zu werben, berichtete die "Berliner Zeitung" am Dienstag unter Berufung auf einen Referentenentwurf der Ministerin. Sollten sich die Anbieter nicht daran halten, dürften Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen dagegen vorgehen.

"Wir werden Mietwucher einen Riegel vorschieben", sagte Barley der Zeitung. "Wenn Vermieter überteuerte Wohnungen inserieren, sollen sie künftig von Mietervereinen abgemahnt werden können. Damit würden diejenigen gestärkt, "die sich schon jetzt täglich für Mieterrechte einsetzen".

Erstmals liege es dann nicht mehr nur an den Mietern, gegen überhöhte Mieten vorzugehen, erklärte die SPD-Politikerin, die für ihre Partei als Spitzenkandidatin für die Europawahl antritt. Mit den Mietervereinen und den Verbraucherzentralen stünden den Mietern künftig "starke Verbündete im Kampf gegen Mietwucher zur Seite".

Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßte die geplante Regelung. "Wir werden Vermieter bei offenkundigen Überschreitungen abmahnen", sagte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild der Zeitung. Demnach könnten die Mieterorganisationen viel zu tun bekommen - denn das Justizministerium plane, den sogenannten Wucherparagrafen im Wirtschaftsstrafgesetz ins Zivilrecht zu überführen.

Als unangemessen hoch sollen danach Forderungen der Vermieter gelten, die in einem Gebiet mit einem geringen Angebot an vergleichbaren Wohnungen das ortsübliche Entgelt um mehr als 20 Prozent überschreiten. Erfasst werden dabei auch Nebenleistungen, um zu verhindern, dass zwar die Miete angemessen hoch ist, aber dafür überteuerte Beträge beispielsweise für Möbel oder Internetnutzung verlangt werden.

Deswegen sei im Referentenentwurf für das neue Gesetz vom ortsüblichen Entgelt die Rede, nicht von der ortsüblichen Miete, berichtete die "Berliner Zeitung". Zukünftig solle es für einen Verstoß nicht mehr darauf ankommen, ob der Vermieter eine individuelle Zwangssituation des Mieters ausnutzt, wie bisher. Maßgeblich soll allein sein, ob das ortsübliche Entgelt um mehr als 20 Prozent überschritten wird.

Sollte der Vermieter eine überhöhte Miete durchgesetzt haben, habe der Mieter Anspruch auf Absenkung und Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrags. Ausgenommen sind Neubauwohnungen. Der Vermieter solle aber künftig eine höhere Miete verlangen dürfen, wenn dies zur Kostendeckung, etwa bei Investitionen in die Wohnung, nötig sei. Die äußerste Grenze liege da, wo die Miete in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung des Vermieters stehe - wenn die Miete die ortsübliche Miete um mehr als 50 Prozent überschreite.

Für Mieterorganisationen, die Vermieter für zu hohe Forderungen abmahnen wollen, bedeuten die Ausnahmen dem Bericht zufolge ein Risiko. Denn sie könnten nicht wissen, welche Beträge in eine Wohnung investiert wurden. Sie riskierten, dass sie im Fall einer Niederlage vor Gericht auf den Kosten sitzen blieben. Neben der Regelung zur Mietpreisüberhöhung plant Barley eine Verschärfung der Mietpreisbremse.