Justiz ordnete 2022 weniger Telekommunikationsüberwachung an

Im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren hat die Justiz im Jahr 2022 weniger häufig eine Überwachung beispielsweise von Handys angeordnet. Bundesweit wurden Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (TKÜ) in 4981 Verfahren angeordnet, das waren 3,7 Prozent weniger als 2021 mit 5174 Verfahren, wie das Bundesamt für Justiz am Donnerstag in Bonn mitteilt.

Die Zahl der Überwachungsanordnungen insgesamt lag demnach 2022 mit 15.451 um rund zehn Prozent unter den Zahlen des Vorjahres (17.225). Zudem wurden 49 Anordnungen für eine sogenannte Quellen-TKÜ 94 umgesetzt. Bei einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung installieren Ermittler oder Geheimdienste eine Software, die die Kommunikation vor der Verschlüsselung im Endgerät ausliest und an die Ermittlungsbehörde übermittelt. Das betraf überwiegend Verfahren wegen Drogenkriminalität.

Onlinedurchsuchungen wurden bundesweit im Jahr 2022 in sechs Verfahren angeordnet, das waren vier weniger als im Vorjahr. In 9153 Verfahren wurde zudem insgesamt 13.888 Mal die Abfrage von Verkehrsdaten angeordnet. 2021 waren es 27.863 entsprechende Anordnungen.