SPD legt wegen neuer Terror-Erkenntnisse nach im Streit um Vorratsdatenspeicherung

Nach neuen Erkenntnissen im Fall der Terrorverdächtigen in Castrop-Rauxel bekräftigt die SPD ihre Forderungen in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung. "Der Zugriff der Polizei in Castrop-Rauxel war nur möglich, weil das Bundeskriminalamt zuvor ein Hinweis auf eine IP-Adresse erreicht hatte, die einem der beiden Täter zugeordnet wurde", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. Die Dauer dieser freiwilligen Speicherungen variiere jedoch.

Wiese bezog sich auf Inhalte vertraulicher Dokumente aus Sicherheitskreisen, über die am Freitag die "Rheinische Post" berichtete. Demnach wären die beiden Männer wohl nicht oder erst deutlich später gefasst worden, wenn sie zufälligerweise einen anderen Mobilfunkanbieter gehabt hätten. Die Iraner sollen einen Anschlag auf eine größere Menschenmenge geplant haben. Sie wurden am 7. Januar festgenommen.

In den Dokumenten heißt es laut der Zeitung, dass der Zugriff nur erfolgen konnte, weil dem Bundeskriminalamt (BKA) zuvor ein Hinweis auf eine IP-Adresse gegeben worden sei, die gerade noch vom Mobilfunkanbieter gespeichert war. Sie habe einem der beiden Terrorverdächtigen zugeordnet werden können und zu seiner Identifizierung geführt.

Die am 6. Januar dem BKA mitgeteilte IP-Adresse sei zu dem Zeitpunkt bereits sechseinhalb Tage alt gewesen, berichtete die Zeitung weiter aus den Dokumenten. "Wäre die IP-Adresse nur einen Tag älter gewesen, wäre der Tatverdächtige nicht oder nur erheblich verzögert und mit aufwändigen Ermittlungsmaßnahmen identifizierbar gewesen", hieß es demnach. Denn Mobilfunkanbieter speicherten die Adressen nur für einige Tage, die Dauer sei unterschiedlich und beruhe auf Freiwilligkeit.

"Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land darf nicht von Glück oder Zufall abhängen", sagte dazu Wiese AFP. Dank der Speicherung der IP-Adresse durch den Mobilfunkanbieter hätten die Sicherheitsbehörden "mutmaßlich einen Terroranschlag verhindern", können.

Der Fall zeige "einmal mehr, dass die Ampel-Koalition eine pragmatische und wirksame Lösung finden muss", mahnte Wiese. "Das EuGH-Urteil eröffnet dem Gesetzgeber ausreichende Spielräume zur rechtssicheren Regelung, die wir nicht ungenutzt lassen dürfen."

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September die bisherige deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Das Gesetz, das wegen des anhängigen Gerichtsverfahren seit längerem nicht mehr angewandt wurde, sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Die anlasslose Speicherung nur von IP-Adressen für Ermittlungen wäre dem Urteil zufolge aber weiter möglich.

Als Nachfolgereglung schlug Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Oktober das Quick-Freeze-Verfahren vor. Dabei sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, beim Verdacht einer Straftat Verkehrsdaten zu speichern. Werden die Daten dann für die Ermittlungen gebraucht, sollen sie den jeweiligen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Die SPD verlangt hingegen, die IP-Adressen grundsätzlich zu speichern.