Umweltbundesamt untersagt Berliner Firma irreführende Angebote für Online-Coaching

Das Umweltbundesamt (UBA) hat einer Verkaufsplattform mit Sitz in Berlin untersagt, Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Österreich nicht ordnungsgemäß zugelassene Onlinekurse anzubieten. Die CopeCart GmbH habe den Eindruck erweckt, bestimmte Fernlehrgänge in rechtmäßiger Weise anbieten zu können, erklärte das UBA am Mittwoch. Dabei habe sie nicht die nötige Zulassung gehabt und so "gegen gegen die 'Schwarze Liste' der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken" verstoßen.

"Vermeintliche Business-Experten behaupten im Internet, ihre Kundinnen und Kunden könnten mit geringem Aufwand viel Geld verdienen. Ihre Online-Kurse lassen sie sich teuer bezahlen", erklärte UBA-Präsident Dirk Messner. Doch oft entsprächen die Kurse nicht den gesetzlichen Anforderungen.

In diesem Fall habe sich die zuständige Behörde in Österreich an das UBA gewandt, das in grenzüberschreitenden Fällen für Verbraucherfragen zuständig ist. Das UBA habe die Plattform Anfang Juni verpflichtet, "bestimmte Coaching-Angebote gegenüber Verbraucher*innen aus Österreich zu unterlassen", erklärte die Behörde. Der Plattformbetreiber wehrte sich demnach zwar unter anderem mit einer Beschwerde gegen die Untersagungsverfügung vor dem Landgericht Dessau-Roßlau, nahm diese aber nun zurück.

Sollte das Unternehmen der Untersagungsverfügung des UBA nicht nachkommen, droht ihm laut der Behörde ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro für jeden Einzelfall sowie möglicherweise weitere Geldbußen.