Für Ausbau von Mobilfunknetzen gilt künftig "überragendes öffentliches Interesse"
Dem Ausbau von Mobilfunk und Glasfasernetzen wird künftig ein "überragendes öffentliches Interesse" eingeräumt. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der Änderung des Telekommunikationsgesetzes mit großer Mehrheit zu. Damit wird ein rechtlich abgesicherter Vorrang für den Netzausbau in Deutschland verankert.
Durch die Neuregelung erhalten Vorhaben zum Ausbau von Telekommunikationsnetzen in Genehmigungsverfahren bei der Abwägung unterschiedlicher Belange in der Regel Vorrang. Dies soll die Verfahren beschleunigen, sowohl für den Bau neuer Leitungen als auch etwa für das Errichten von Mobilfunkmasten.
Ähnliche Regelungen gelten bereits für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie für einige Vorhaben zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. In der Debatte im Bundesrat betonten mehrere Rednerinnen und Redner die große Bedeutung einer stabilen digitalen Infrastruktur, nicht nur in Städten sondern auch im ländlichen Raum.
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