Regierung erweitert Ausnahmen von elektronischer Aktenführung in Justiz
Auf Wunsch von Ländern und Behörden hat die Bundesregierung Ausnahmeregeln für die Verpflichtung zu einer elektronischen Aktenführung in der Justiz erweitert. Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht eine "Opt-Out-Regelung" bis Anfang 2027 vor. Nach der bisherigen Rechtslage soll die Digitalisierung der Akten bis Anfang 2026 abgeschlossen sein.
Die Neuregelung ermöglicht es Bund und Ländern nach Angaben des Bundesjustizministeriums, bei Bedarf im Verordnungswege auch danach weiter Akten in Papierform zu führen. Dies soll Schwierigkeiten in einigen Ländern bei einer fristgerechten Digitalisierung in Teilbereichen Rechnung tragen.
Ausnahmen sollen zudem für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit gelten, wenn polizeiliche Ermittlungsvorgänge noch nicht elektronisch übermittelt werden oder wenn zwar Akten elektronisch übermittelt werden, eine Übernahme in das jeweilige E-Akten-System aber mit unverhältnismäßig großem Aufwand verbunden wäre. Auch diese Regelung soll aber Ende 2026 auslaufen.
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