Verbraucherschützer warnen Eltern vor In-Game-Käufen in Videospielen
Das Europäische Verbraucherschutzzentrum (EVZ) warnt Eltern vor versteckten Kosten in bei Kindern beliebten Gratis-Videospielen wie Fortnite, Roblox, Brawl Stars oder Clash of Clans. Diese Spiele "verleiten dazu, Geld auszugeben - sei es, um Wartezeiten zu überbrücken, für eine besondere Ausrüstung oder In-Game-Währungen wie Juwelen", erklärte Alexander Wahl vom EVZ am Montag. Mehrere Maßnahmen können demnach vor ungewollten Kosten schützen.
Eltern sollten auf jeden Fall einen Passwortschutz für Einkäufe in Apps nutzen oder In-App-Käufe im jeweiligen App-Store ganz deaktivieren. Automatische Abrechnungen über die Handyrechnung sollten vermieden werden, beim Mobilfunkanbieter ist es möglich, eine Drittanbietersperre einzurichten.
Prepaid-Karten der App-Stores helfen, die Ausgaben im Blick zu behalten, wie die Verbraucherschützer rieten. Auf dem Gerät des Kindes sollten Eltern keine Zahlungsdaten hinterlegen. Nutzt das Kind einen Account der Eltern, sollten die gespeicherten Bezahldaten dort entfernt oder im App-Store gesperrt werden.
Ein Widerspruch gegen nicht genehmigte In-App-Käufe sei zwar möglich - die Eltern müssten dann aber nachweisen können, dass das Kind den Kauf getätigt hat und nicht sie selbst, erklärten die Verbraucherschützer. Das sei schwierig, wenn das Kind den Zugang der Eltern genutzt oder deren Passwort oder Kreditkartendaten bekommen habe. Wenn Minderjährige wiederholt für In-App-Käufe gezahlt haben, gehe die Rechtsprechung davon aus, dass die Eltern die Ausgaben geduldet haben.
Europaweit einheitliche Gesetze, die das Geschäftsmodell in digitalen Spielen regulieren, gibt es nicht, wie die EVZ erklärte. Das Consumer Protection Cooperation Network der EU-Kommission habe im März zwar sieben neue Leitlinien zu In-Game-Währungen veröffentlicht: So sollen Spiele klar und transparent den Euro-Gegenwert von Inhalten und Spielwährungen ausweisen und beim Design verantwortungsbewusst gestaltet sein, besonders unter Rücksichtnahme auf Kinder und Jugendliche. Allerdings seien diese Leitlinien lediglich Handlungsempfehlungen, ein Verstoß dagegen sei kein Rechtsbruch.
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