Vzbv: Superfit Studios durften laut Urteil in Pandemie keine Beiträge verlangen
Die Sportstudios der Kette Superfit durften während der Schließungszeiten in der Corona-Pandemie keine Beiträge von ihren Mitgliedern verlangen. Zu dieser Einschätzung kam am Montag das Kammergericht Berlin, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte. Er hatte gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Berlin im November vergangenen Jahres eine Musterfeststellungsklage gegen die Studios eingereicht. Das Unternehmen habe sich dem Druck der Klage nun gebeugt.
Die Studios hatten auch während der vorgeschriebenen Schließzeit Mitgliedsbeiträge eingezogen. "Kein Training – keine Beiträge. Diese Auffassung teilt auch das Gericht", erklärte nun der vzbv. Dass auch die Gegenseite dies nun anerkenne, "beweist, dass es sich lohnt zu kämpfen, um rechtswidriges Verhalten zu unterbinden".
Der Klage hatten sich knapp 1200 Betroffene angeschlossen, die ihre Ansprüche nun durchsetzen müssen. Die Verbraucherschützer forderten allerdings die Studios auf, alle Betroffenen zu entschädigen.
© 2022 AFP