Urteil: Offene Raten ändern nichts an Abo-Kündigungsfristen

Zahlungsverzug und offene Raten bei Abonnements ändern einem Gerichtsurteil zufolge nichts an den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. "Der Kündigungstermin verschiebt sich nicht durch eine Nichtzahlung", erklärte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Mittwoch. Das Landgericht Lübeck entschied demnach im Fall einer Frau, die ein Zeitschriften-Abo abgeschlossen hatte, im Sinne der Verbraucherschützer.

Die Frau hatte das Abonnement fristgerecht gekündigt. Das Unternehmen Pressevertriebszentrale (PVC) teilte ihr daraufhin mit, dass die Belieferung mit der Zeitschrift eingestellt werde - unter Verweis auf einen Zahlungsrückstand der Frau allerdings nur vorübergehend. Die Belieferung werde lediglich unterbrochen und der Kündigungstermin wegen des Zahlungsrückstands verschoben.

Laut Verbraucherzentrale stellte das Landgericht, dass dies nicht rechtens sei. Die Kündigung sei fristgerecht gewesen und die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung aufgrund von Nichtzahlung sei rechlich nicht zulässig.