Wegen Verschuldungsgefahr: Strengere Regeln für "Buy now, Pay later"-Angebote

Die Möglichkeit, bei Einkäufen die Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt auszuwählen, soll strenger reguliert werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) legte am Montag einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Sogenannte "Buy Now, Pay Later"-Angebote steigern demnach das Verschuldungsrisiko. Künftig sollen sie dem Entwurf zufolge als Verbraucherkredite gelten und entsprechenden Regeln unterliegen.

"Heute kaufen, später zahlen‘, das klingt für viele erstmal praktisch", erklärte Hubig. "Doch hinter schnell abgeschlossenen Kreditverträgen kann sich ein echtes Risiko verbergen. Schlimmstenfalls führen solche Verträge in die Schuldenfalle." Verbraucherschützer und etwa die Schuldnerberatungen warnen seit längerem, dass die Beliebtheit der Option zum späteren Bezahlen Menschen in die Überschuldung treibe.

Der Gesetzesentwurf geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die im Jahr 2023 verabschiedet wurde und nun von den EU-Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Weitere in diesem Zuge vorgeschlagene Änderungen betreffen etwa die Prüfungen der Kreditwürdigkeit. Unter anderem soll bei deutlich mehr Krediten ausdrücklich festgeschrieben werden, dass sie "nur vergeben werden dürfen, wenn ihre Rückzahlung wahrscheinlich ist", erklärte das Bundesjustizministerium.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte den Gesetzesentwurf. "Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit gerade beim Shopping besser geschützt", erklärte vzbv-Finanzexpertin Dorothea Mohn. Die Überschuldung insbesondere junger Menschen sei "ein riesengroßes Problem" und kleinere Kredite trügen dazu bei. Es sei zudem gut, "die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung zu verschärfen".

Die Verbraucherschützer kritisierten allerdings weitere Ankündigungen, wie eine Lockerung der formellen Vorgaben für Kreditverträge. Etwa sollen Kredite künftig auch in Textform statt wie bisher in Schriftform abgeschlossen werden können. Die Schriftformvorgabe sei ein "relevanter Übereilungsschutz", erklärte Mohn. "Schnelle Klicks und Einwilligungen können ebenfalls schnell zu einer nicht mehr zu bewältigenden Schuldenmenge führen."

Die Abschaffung des Schriftformerfordernisses schreiben die EU-Vorgaben nicht vor. Das Bundesjustizministerium schlug diesen Schritt nach eigenen Angaben vor, "um Bürokratie und zu weitreichende Vorgaben zu vermeiden".