Verbraucherschützer mahnen zu Vorsicht bei Telekommunikationsanbieter 1N Telecom

Verbraucherschützer haben zur Vorsicht im Umgang mit dem Telekommunikationsanbieter 1N Telecom gemahnt. Wie die Verbraucherzentrale Bayern am Mittwoch mitteilte, häuften sich zuletzt die Beschwerden über den Anbieter, der demnach mit seinem Namen die Nähe zum Marktführer Telekom ausnutzt. So hätten zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher in der Annahme, ein Schreiben von der Telekom erhalten zu haben, zunächst ihren Anbieter gewechselt, ohne das zu wollen.

Schließlich flatterten den Betroffenen Forderungen nach Schadenersatz ins Haus, weil diese ihrem alten Anbieter keinen Auftrag für eine Rufnummernmitnahme erteilt hätten, berichtete die Verbraucherzentrale weiter. Betroffene sollten diese Forderung "nicht vorschnell bezahlen, sondern den vermeintlich bestehenden Vertrag prüfen lassen", rieten die Verbraucherschützer.

Demnach bestehen "gute Chancen, dass Verbraucher den Vertrag auch anfechten können". Gelingt das, hat die 1N Telecom keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die normale Widerspruchsfrist zu einem abgeschlossenen Vertrag beträgt 14 Tage, in Einzelfällen könne sie ein Jahr und 14 Tage betragen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Auch das "sollten Verbraucher prüfen lassen", hieß es.

Die Deutsche Telekom geht nach eigenen Angaben juristisch gegen die in ihren Augen "irreführende Kundenansprache" durch die 1N Telecom vor.