Verbraucherschützer: Gerichtlicher Erfolg gegen DSL-Anbieter 1N Telecom

Verbraucherschützer sehen sich gerichtlich gestärkt in ihrem Vorgehen gegen den DSL-Anbieter 1N Telecom. Das Amtsgericht Leipzig habe festgestellt, dass der Anbieter durch die Postwurfsendungen eine Vertragsbeziehung zur Deutschen Telekom vorgetäuscht habe, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen am Mittwoch. "Das Urteil ist nun ein weiteres Argument, keine Zahlung an 1N Telecom zu leisten", raten die Verbraucherschützer.

Bei den Verbraucherzentralen waren zahlreiche Beschwerden über den Anbieter eingegangen. "Häufig berichten sie von Forderungen, die entweder Schadensersatzzahlungen betreffen oder von ungenutzten Telefonanschlüssen, die angeblich bei 1N Telecom bestehen sollen", erklärten sie. In den meisten Fällen seien die Betroffenen ursprünglich Kunden der Telekom und hätten nicht vor gehabt, den Anbieter zu wechseln.

Das Urteil aus Leipzig bestätige die Auffassung, "dass hier kein Vertrag mit 1N Telekom zustande gekommen ist", erklärte die sächsische Verbraucherzentrale. "Leider hört die 1N Telecom trotz Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und diverser Klageverfahren nicht auf, Verbraucher*innen immer wieder mit Postwurfsendungen zu überziehen." Betroffene sollten sich jedoch nicht einschüchtern lassen und sich an die Verbraucherzentralen wenden.