Bundesamt für Justiz hält Bußgeldbescheide gegen Telegram aufrecht

Das Bundesamt für Justiz (BMJ) hat seine millionenschweren Bußgeldbescheide gegen den Messengerdienst Telegram aufrechterhalten. Wie die Behörde in Bonn am Montag mitteilte, erachtet sie den Einspruch des Messengerdienstes gegen die Bescheide als unbegründet. Demnach reichte das Amt die Akten in dem Fall zur gerichtlichen Entscheidung beim Amtsgericht Bonn ein.

Im Oktober hatte das BMJ gegen den Messengerdienst Bußgelder von zusammen 5,12 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verhängt. Die Behörde warf Telegram Verstöße gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege und die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten in den Jahren 2021 und 2022 vor.

Soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern sind gesetzlich verpflichtet, auf ihren Plattformen Meldewege vorzuhalten, damit Nutzerinnen und Nutzer Einträge mit strafbaren Inhalten wie Hass und Hetze den Anbietern zur Prüfung melden können.

Die von Telegram beauftragte Anwaltskanzlei legte gegen die Bußgeldbescheide Einspruch ein. Laut BMJ argumentierte sie, dass Netzwerk werde von einer anderen Gesellschaft betrieben, die Bescheide seien daher falsch adressiert. Außerdem habe Telegramm die Nutzerschwelle, ab der die Verpflichtungen für sie griffen, nicht erreicht. Beide Einspruchsgründe wies das Bundesamt zurück.

Telegram galt während der Pandemie als Hauptmedium für die Koordination der Proteste gegen Corona-Maßnahmen und steht außerdem wegen der Verbreitung von Morddrohungen gegen Politiker sowie Falschmeldungen in der Kritik.