Freies Parken für E-Fahrzeuge nur auf öffentlich bewirtschafteten Flächen in Neu-Ulm
Freies Parken für E-Fahrzeuge nur auf öffentlich bewirtschafteten Flächen in Neu-Ulm
Bild: Stadt Neu-Ulm
Seit dem 1. April dürfen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen nach dem Willen der bayerischen Staatsregierung künftig bis zu drei Stunden im Rahmen der erlaubten Höchstparkdauer kostenlos auf öffentlich bewirtschafteten Parkflächen parken. Diese Regelung gilt auch in der Stadt Neu-Ulm und wurde formal vom Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung (2. April) beschlossen. Die Stadt Neu-Ulm weist darauf hin, dass die kostenfreie Parkzeit für E-Fahrzeuge ausschließlich auf öffentlich bewirtschafteten Parkflächen gilt. Tiefgaragen und Parkhäuser, wie beispielsweise die Tiefgarage am Petrusplatz und am Südstadtbogen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch auf dem Parkplatz des Edwin-Scharff-Hauses gilt weiterhin der reguläre Parktarif für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen.
Die Parkscheinautomaten für die betreffenden Flächen innerhalb des Stadtgebietes, in denen das freie E-Parken möglich ist, werden entsprechend mit informierenden Aufklebern versehen. Damit die Einhaltung der maximalen Parkdauer sichergestellt ist, muss im Fahrzeug gut sichtbar eine Parkscheibe ausgelegt werden.