EuGH verhandelt erstmals auf Irisch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist am Donnerstag erstmals mit Irisch als Verfahrenssprache zusammengetreten. In einem Streit um die Sprachen der Beipackzettel für Tierarzneimittel vertrat der richterliche Rechtsgutachter Michal Bobek die Auffassung, dass die irischen Gerichte hier einen Ermessensspielraum haben sollten, obwohl die konkrete Klage offensichtlich begründet sei. (Az.: C-64/20)

Irisch ist neben Englisch Amtssprache in Irland. Seit dem Beitritt Irlands zur Europäischen Gemeinschaft (EG) im Jahr 1973 ist Irisch daher auch Amtssprache der EU beziehungsweise der EG. Vor allem früher verhandelten die irischen Gerichte bislang allerdings meist auf Englisch. Zudem rufen sie vergleichsweise selten den EuGH an. Der Streit um die Beipackzettel für Tierarzneimittel ist daher nun das erste Verfahren, das der EuGH auf Irisch führt.

Der Kläger im Ausgangsverfahren ist irischer Muttersprachler und Besitzer eines Hundes, für den er auch Tierarznei kauft. Er rügt, dass die Beipackzettel dort nur auf Englisch sind. EU-Recht verlange diese Informationen aber in beiden irischen Amtssprachen.

Nach Überzeugung des irischen High Court hat der Kläger offenkundig recht. Entsprechende Regelungen liefen allerdings Ende 2021 aus, so dass ab 2022 englischsprachige Beipackzettel genügen. Daher fragten die obersten irischen Richter beim EuGH an, ob hier für sie ein Spielraum besteht, weil ein Erfolg des Klägers schlicht nicht mehr zweckmäßig sei.

Der sogenannte Generalanwalt Bobek hält einen solchen Spielraum für möglich und gegeben. Allerdings sei es wohl nicht gerecht, wenn der Kläger den Gerichtssaal verlassen müsse, "ohne irgendetwas in der Hand zu haben". Denkbarer Ausweg könne eine gerichtliche Feststellung sein, dass Irland die bis Ende 2021 gültigen EU-Vorgaben nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.

Für sein abschließendes Urteil ist der EuGH daran nicht gebunden. Er folgt den Generalanwälten aber in den allermeisten Fällen.