Kritischer Vorschlag von Kassenärzten: Getrennte Sprechstunden für Geimpfte und Ungeimpfte

Nur noch zehn Minuten für "non 3G"?

Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, bekommt immer mehr Nachteile zu spüren - das könnte bald auch für Arztpraxen gelten: In Baden-Württemberg fordern Kassenärzte aufgrund der hohen Belastung, dass Sprechzeiten für Personen ohne 3G-Status stark begrenzt und zudem an unbeliebte Randzeiten geschoben werden.

Bereits am vergangenen Donnerstag (11. November) hatte der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg an seine Ärzte ein heikles Rundschreiben verschickt. Darin gaben die beiden KV-Vorstände Norbert Metke und Johannes Fechner aufgrund der aktuell kritischen Corona-Lage die Empfehlung, dass Ungeimpften und Ungetesteten in Arztpraxen nur noch ein sehr enges Zeitfenster zur Verfügung stehen sollte. Außerdem forderten die beiden Mediziner angesichts der steigenden Arbeitsbelastung getrennte Sprechstunden für 2G bzw. 3G-Patienten und Ungeimpfte bzw. Nichtgetestete.

Nur zehn Minuten für "non 3G"?

So könne der Inhaber einer Praxis beispielsweise festlegen, dass es eine 3G-Sprechstunde von 08:00 bis 18:00 Uhr gäbe, während eine "non 3G-Sprechstunde" lediglich von 07:00 – 07:10 Uhr dauern würde - das wären lediglich zehn Minuten für Patienten, die weder geimpft, genesen oder getestet sind. Wer demnach als Ungeimpfter aufgrund von plötzlich auftretenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen möchte, müsste sich also vorher noch negativ auf Corona testen lassen. Ansonsten bliebe nur ein zehnminütiges Zeitfenster, um beim Hausarzt vorstellig zu werden. Das wäre ebenso der Fall, wenn der Corona-Test positiv ausfällt.

Überlegungen auch in anderen Bundesländern

Wenngleich die Begrenzung auf zehn Minuten vorerst nur ein willkürlicher Vorschlag war und es vor allem um die Trennung der Sprechstunden je nach Status der Patienten ging, so sorgt der Vorschlag doch für Aufruhr. Jedoch haben andere Kassenärztliche Vereinigungen bereits Vergleichbares an ihre Ärzte gegeben. Die KV Berlin empfiehlt zum Beispiel, Ungeimpfte zwar weiter zu behandeln, doch eine 2G- oder 3G-Regel sei durchaus "sinnvoll und zulässig".

Bei der KV Bayern heißt es, Praxen können "Patienten zu Randzeiten wie morgens früh oder am Abend behandeln, wenn diese nicht geimpft sind, um andere Patienten, das Praxisteam und sich selbst zu schützen." Die KV Baden-Württemberg wird daher nun eine aktualisierte Empfehlung zu dieser Thematik erarbeiten.