Landrat Martin Sailer will die Planungshoheit in Sachen Windkraft an Kommunen zurückgeben

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Bild: Julia Pietsch
Regionaler Planungsverband Augsburg berät über Feststellung des Teilflächenziels für Windkraft

Der Regionale Planungsverband Augsburg wird auf Anregung von Landrat Martin Sailer in seiner nächsten Sitzung einen Antrag auf Feststellung des sogenannten Teilflächenziels für Windenergieanlagen behandeln. Damit soll eine geordnete, transparente und akzeptanzfördernde Steuerung des Windkraftausbaus in der Region ermöglicht werden. Ziel ist es, den bestehenden Wildwuchs bei der Planung von Windkraftanlagen zu beenden und gleichzeitig die kommunale Planungshoheit zu stärken. „Wir stehen vor der Herausforderung, den Ausbau der Windkraft entschlossen voranzubringen – aber mit Augenmaß und Rücksicht auf unsere Landschaft sowie mit dem klaren Ziel, die Menschen vor Ort mitzunehmen“, betont Landrat Martin Sailer. „Dazu brauchen wir klare Regeln – und die schaffen wir mit diesem Beschluss.“

Gesetzliche Vorgaben: Flächenziele bis 2027 und 2032

Hintergrund des Antrags ist die gesetzliche Verpflichtung des Bundes, wonach in Bayern bis spätestens Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent der Flächen für die Windkraft ausgewiesen sein müssen. Bis Ende 2032 soll dieser Wert auf 1,8 Prozent steigen. Wird das regionale Flächenziel erreicht und durch den zuständigen Planungsverband festgestellt, entfällt die bisher geltende gesetzliche Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich – und damit auch die Möglichkeit, Windräder außerhalb ausgewiesener Flächen mit geringeren Hürden zu errichten. „Ohne eine solche Steuerung läuft die Region Gefahr, dass Windkraftanlagen künftig auch dort gebaut werden, wo sie dem Landschaftsbild oder dem Naturraum massiv schaden könnten“, so Landrat Sailer weiter. „Das wäre das Gegenteil von geordneter Planung – und es würde die Akzeptanz in der Bevölkerung untergraben.“

Auswirkungen auf laufende Projekte und weiterer Fahrplan

Konkret soll das Teilflächenziel durch die Summe bereits bestehender Konzentrationsflächen aus den kommunalen Flächennutzungsplänen erreicht werden. Damit könnte die Privilegierung für Windenergieprojekte außerhalb dieser Flächen entfallen. Das hätte unmittelbare Auswirkungen auf laufende Genehmigungsverfahren: Projekte auf Flächen, die nicht im Flächennutzungsplan oder im Regionalplan vorgesehen sind, müssten dann strengen Einzelprüfungen unterzogen werden. Für viele kommunale Projekte bedeutet dieser Schritt eine Stärkung. So ist das interkommunale Bürgerwind-Projekt „Rohrholz“ der Gemeinden Kühlenthal, Ehingen und Buttenwiesen durch die kommunale Planung gedeckt und kann wie vorgesehen weitergeführt werden. Andere Vorhaben – wie etwa der privat initiierte Windpark Ottilienberg im Bereich Wertingen, Meitingen und Biberbach – wären nach einer Feststellung des Teilflächenziels nicht mehr privilegiert zulässig. Gemeinden müssten in solchen Fällen aktiv eigene Sondergebiete ausweisen, wenn sie das Projekt mittragen möchten.

„Wir wollen die Planungshoheit dorthin zurückgeben, wo sie hingehört: in die Kommunen“, erklärt Landrat Sailer. „Wenn eine Gemeinde Windkraft will, dann soll sie die Möglichkeit haben, aktiv zu planen. Wenn sie keine möchte, sollen ungesteuerte Entwicklungen verhindert werden können.“ Auch mit Blick auf sensible Gebiete wie den Naturpark Augsburg – Westliche Wälder sieht Sailer dringenden Handlungsbedarf. Dort laufen derzeit zahlreiche Projektplanungen, die ohne gezielte Steuerung den Naturpark-Status gefährden könnten. Der Antrag auf Feststellung des Teilflächenziels bietet hier eine Möglichkeit, Zeit zu gewinnen und die planerischen Grundlagen mit Bedacht und Beteiligung der Öffentlichkeit weiterzuentwickeln. „Der Regionale Planungsverband hat aus der ersten Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung über 1.000 Stellungnahmen erhalten – ein starkes Signal aus der Region“, so Sailer. „Mit dem jetzigen Schritt wird es ermöglicht, diese Rückmeldungen gründlich auszuwerten, ohne durch immer neue Windkraftanträge weiter unter Druck zu geraten. Gleichzeitig wird dadurch Planungssicherheit für Investoren, Bürgerinnen und Bürger, und nicht zuletzt für unsere Natur- und Kulturlandschaft geschaffen.“ Der Antrag an den Regionalen Planungsverband wird am Mittwoch, 17. September 2025, im zuständigen Gremium behandelt. Landrat Martin Sailer geht davon aus, dass das Teilflächenziel mit den vorliegenden kommunalen Planungen bereits erfüllt werden kann. Eine offizielle Feststellung könnte somit schon sehr zeitnah erfolgen.