Oberbürgermeisterin Eva Weber informiert über die aktuelle Corona-Lage in Augsburg

Neue erforderliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie

Über die aktuelle Lage in Augsburg sowie die erforderlichen weiteren Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie informierte Oberbürgermeisterin Eva Weber und der kommissarische Leiter des Gesundheitsamts Dr. med. Thomas Wibmer im Rahmen einer Pressekonferenz.

„Wir sind in einer kritischen Phase der Pandemie vor allem, weil das Durchhalten für uns alle von Tag zu Tag schwerer wird. (…) Wir können die Pandemie nur miteinander und gemeinsam meistern.“ mit diesen Worten leitete Oberbürgermeisterin Eva Weber die Pressekonferenz am 25. Februar 2021 ein.
 
Der Dreiklang der definiert wurde lautet: Impfen, Testen und Kontaktpersonen nachverfolgen. Das Impfen und Testen wird zu mehr Normalität führen.

Rund 3.300 Personen können an sieben Tagen in der Woche geimpft werden, wenn der Impfstoff da ist. Testzentren können ebenso aufgestockt werden, so dass bis zu 5.000 Personen täglich geimpft werden können. 19.500 Impfdosen wurden bis jetzt verabreicht, 7.500 davon durch mobile Impf-Teams, 3.300 in Krankenhäusern sowie 8.700 in Impfzentren. Insgesamt wurden 13.237 Personen geimpft, 6.264 haben bis jetzt die Erst- und Zweitimpfung erhalten. Für die Ü-80-Jährigen verzögern sich die Impfungen jedoch, da auf weitere Impfstoffe der Firmen BioNTech, Pfizer und Moderna gewartet wird. Online ist es möglich sich unter www.impfzentren.bayern zu registrieren, wozu ebenfalls geraten wird.
 
Ab dem 1. März wird es zwei Schnelltestzentren geben. Vor Ort können Schnelltests durchgeführt werde ohne Termin. Falls ein Test positiv ausfallen sollte wird direkt ein PCR-Test hinterher angewendet. Das erste wird in der Maximilianstraße 59 sein und das zweite auf dem Plärrergelände in der Schwimmschulstraße. Zudem werden in Zukunft sogenannte Mobile Test Teams zur Verfügung gestellt sowie Fact-Sheets für Unternehmen, um dort ebenfalls Testungen durchzuführen.

Informationen zu weiteren Öffnungen ab dem 1. März

Schulen

  • Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grund- und Förderschulen sowie alle Abschlussklassen gilt ab 22. Februar Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand.
  • Für übrige Jahrgangsstufen bleibt es weiterhin bei Distanzunterricht

Kitas

  • Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22.Februar wieder geöffnet
  • Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.

Fahrschulen

  • Fahrschulunterricht und Fahrschulprüfungen sind ab 22. Februar unter Schutzauflagen wieder zugelassen.
  • Kurse die beruflichen Bezug haben (die beruflich veranlasst sind), dürfen ab 22. Februar wieder in Präsenz stattfinden. 

Frisuerbetriebe/ Kosmetik und Fußpflege

  • Es gelten Hygieneauflagen
  • Das Personal ist zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verpflichtet. Der Zutritt muss durch vorherige Terminreservierung gesteuert werden.
  • Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege) 

Baumärkte und Pflanzengeschäfte

  • Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2.
  • Gleiche Bedingungen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten

Musikschulen

  • Mindestabstand und Maske tragen – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist

Falls der Inzidenzwert wieder über 100 pro 100 000 Personen kommen sollte, werden die Lockerungen angepasst.
 
Am Ende der Pressekonferenz fordert die Oberbürgermeisterin nochmal alle Augsburger Bürger auf, sich an die geltenden Regeln zu halten und vor allem durchzuhalten – auch wenn es schwerfällt.