Patentanwaltskanzlei CHARRIER RAPP & LIEBAU: KI - das Thema der Zeit.
Doch wie steht es um die rechtliche Situation.
Wir haben nachgefragt bei Patentanwalt Bertram Rapp (CHARRIER RAPP & LIEBAU)
Bertram Rapp: "Zunächst würde ich gerne klarstellen, dass – bei aller Euphorie – jede Art von KI noch immer ein Computerprogramm ist, welches mit einem „Output“ auf einen „Input“ reagiert, also nichts Bedrohliches und keinesfalls etwas Intelligentes.
Das Urheberrecht an durch eine sogenannte generative KI erzeugten Produkten, seien es Bilder, Videos, Texte oder Musikstücke, liegt nicht bei der KI, da diese keine Rechtspersönlichkeit besitzt, sondern bei der Person, welche die KI zur Herstellung des Werks eingesetzt und dieses anschließend veröffentlicht hat.
Doch Vorsicht! Auch wenn die KI keine Inhaberin von Rechten sein kann, können die durch ihren Einsatz entstandenen Werke durchaus Rechte Dritter verletzen. Wenn bei einem objektiven Vergleich das von der KI erzeugte Bild oder Musikstück sehr ähnlich zu einem älteren urheberrechtlich geschützten Werk ist, kann dessen Inhaber alle rechtlichen Ansprüche gegen den Verbreiter des KI-Produkts geltend machen, z.B. auf Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und Vernichtung."
Die Herausforderung mit KI sorgsam umzugehen, ist das Eine. Wie muss / kann man mit den Ergebnissen der KI, die im täglichen Leben entstehen, umgehen. Sind KI-Erzeugnisse patentrechtlich schutzfähig? Wenn, was muss beachtet werden?
"Das Produkt einer KI kann durchaus patentrechtlich schutzfähig wein, wenn die üblichen Voraussetzungen, insbesondere also Neuheit und Erfindungshöhe, vorliegen. Ob die KI dann Erfinder ist oder vielmehr die Person welche sie „gepromptet“ hat, ist umstritten. Das südafrikanische Patentamt hat bereits eine KI als Erfinderin anerkannt, ebenso die Weltorganisation für Geistiges Eigentum. Das Europäische und das US Patentamt sind hier zurückhaltender. In allen Jurisdiktionen muss jedoch der Inhaber eines auf KI basierenden Patents eine rechtsfähige Person sein."
Überhaupt speist sich KI ja vielfach aus dem, was der Mensch in das "KI-Universum“ hinein gefüttert hat. Wie kann hier überhaupt Urheberrecht beachtet werden und bestehen bleiben?
"Das ist vollkommen richtig. Die KI greift lediglich auf die ihr z.B. aus dem Internet oder eigenen Archiven bekannten Informationen zurück und kombiniert sie mit dem vom Nutzer eingegebenen „Prompt“ zu einem „Output“. Je genauer der prompt einen urheberrechtlich relevanten Sachverhalt beschreibt, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass das KI-generierte Produkt das Urheberrecht verletzt. Lassen Sie z.B. die KI einen Agentenroman mit einem britischen Protagonisten schreiben, dem die Damen zu Füßen liegen und der regelmäßig mit einer Walther PPK bewaffnet die Welt vor übermächtigen Schurken rettet, wird das Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit Urheberrechte verletzen. Tipp: Setzen Sie KI-Produkte nicht blindlings ein, sondern prüfen Sie das Ergebnis kritisch im Hinblick auf mögliche Rechtsverletzungen."
Was wird in Zukunft Ihrer Meinung nach mit der KI noch alles - positiv wie negativ - auf uns zukommen?
"Ich habe keine Glaskugel, bin aber der festen Überzeugung, dass KI unser gesamtes Leben, vor allem auch die Arbeitswelt, so grundlegend verändern wird wie keine andere Technologie zuvor. Manche Branchen werden aussterben, andere werden sich grundlegend verändern und neue Geschäftsfelder werden entstehen. Der Übergang von Mensch zu Maschine wird fließender werden. Was ich noch nicht sehe ist, dass KI die Weltherrschaft übernehmen wird, aber wer weiß?"
Was ist die wichtigste rechtliche Frage, die geklärt werden sollte und zwar schnell?
"Wir alle werden täglich durch KI getäuscht und wissen oft nicht mehr, ob ein Bild oder Video real ist oder aus dem Computer kommt. Eine Kennzeichnungspflicht würde hier Klarheit schaffen."