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Privatinsolvenz als echte Option

Der letzte Ausweg?

Eine Überschuldung, d. h. wenn das Einkommen nicht mehr ausreicht, um in naher Zukunft die Schulden zurückzahlen, kommt gar nicht so selten vor – in etwa 10 Prozent der Deutschen sind davon betroffen. Die Gründe sind vielfältig: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Tod des Hauptverdieners oder schlichtweg eine finanzielle Fehlplanung. Wenn es keinen anderen Ausweg mehr aus der Schuldenfalle gibt, ist die Privatinsolvenz die letzte Lösung zur Schuldenbefreiung bei Zahlungsunfähigkeit. Und somit ein echter Lichtblick!

Was steckt hinter der Privatinsolvenz?

Die Verbraucherinsolvenz oder die Privatinsolvenz ist eine gerichtliche Schuldenregulierung, die eine natürliche Person in drei, fünf oder sechs Jahren von allen Schulden befreit. Dabei ist die Höhe der Schulden nicht entscheidend, nach erfolgreicher Beendigung ist der Schuldner von allen Schulden befreit. Die Dauer des Insolvenzverfahrens hängt von der Art der Schuldentilgung ab:
  • Drei Jahre, bei Tilgung von 35 Prozent der Schulden und der Verfahrenskosten
  • Fünf Jahren, bei Tilgung von weniger als 35 Prozent der Schulden und Tragung der Verfahrenskosten
  • Sechs Jahre, unabhängig von der Höhe der Schuldenrückzahlung
Nach maximal sechs Jahren tritt folglich die Befreiung der Schulden ein, unabhängig davon, wie hoch diese waren, wie viele Gläubiger es gab und welche Anteil der Schulden tatsächlich innerhalb des Zeitraums getilgt werden konnte.
Neben dem Hauptziel der Privatinsolvenz, der Entschuldung, wird auch der Pfändungsschutz erreicht, das Einkommen des Schuldners wird nicht mehr gepfändet. Die Höhe der Schuldenrückzahlung wird gerichtlich geregelt, indem ein Insolvenzverwalter bestellt wird.

So läuft die Privatinsolvenz ab

Innerhalb der ersten sechs Wochen wird die Aussicht des Schuldners auf eine Entschuldung eingeschätzt, ein Fachanwalt erstellt dabei einen Entschuldungsplan. Es folgt die Eröffnung des Verfahrens, dabei wird vom zuständigen Richter ein Insolvenzverwalter zur Verwaltung des Vermögens des Schuldners eingesetzt. Dieser Insolvenzverwalter kann das pfändbare Vermögen verwalten, das unpfändbare Einkommen behält der Schuldner. Letzteres ist gesetzlich geregelt und liegt – ohne unterhaltspflichte Personen – bei 1.139,99 Euro. Kommen unterhaltspflichtige Personen zur Lebenssituation hinzu, staffelt sich der pfändbare Betrag jeweils entsprechend. Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter, ein Kind, verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen von 1.300 Euro. Von diesem Betrag können 116,34 Euro gepfändet werden. Damit bleibt der Betroffenen mehr als der Freibetrag von 1.139 Euro, nämlich insgesamt 1.183,66 Euro. Übrigens: Beträge ab 3.475,79 Euro sind voll pfändbar.

Sollte Vermögen vorhanden sein, wird dieses im ersten Jahr vom Insolvenzverwalter an die Gläubiger verwerten und verteilt. Nach einem Jahr tritt die sogenannte Wohlverhaltensphase ein, diese beginnt, nachdem der Schlusstermin für das gesamte Verfahren festgesetzt wurde (drei, vier oder sechs Jahre um die Entschuldung zu erreichen). Während dieser Phase hat der Schuldner nur noch einen jährlichen Bericht an den Insolvenzverwalter zu übermitteln. Bei ordentlichem Ablauf sind auch Gerichtstermine nicht mehr von Nöten. Der Schuldner muss sein „Wohlverhalten“ beweisen, d. h. es dürfen keine neuen Schulden entstehen. Schafft er das, kann er dann nach Ablauf der Frist von der Restschuld vollständig befreit werden.

Diese Vor- und Nachteile bietet die Privatinsolvenz

Zunächst ist der Schritt zur Eröffnung der Privatinsolvenz, vor allem in moralischer Hinsicht, kein leichter, denn das eigene Vermögen und Einkommen müssen offengelegt werden. Auch der Arbeitgeber erfährt von dieser Auskunft und weiß dann Bescheid. Des Weiteren erfolgt ein Schufa-Eintrag, der den Abschluss von Verträgen erschwert oder unmöglich macht. Auch Dritte können auf Anfrage einsehen, wer sich in der Privatinsolvenz befindet.

Wenn jedoch kein Weg daran vorbeiführt, so ist dieser harte Schritt die Chance für Schuldner, in einem absehbaren Zeitraum von dem finanziellen Minus befreit zu werden. Für die Lebensführung der Schuldner bedeutet das Verfahren gewisse Einschränkungen, das Existenzminimum ist jedoch gesichert und die Gläubiger können nicht mehr direkt die Schulden einfordern, sondern erhalten eine Teilerstattung, wie durch den Insolvenzverwalter bestimmt. Das bringt auch eine gewisse Erleichterung für betroffenen Schuldner mit sich. 

Der größte Vorteil der Privatinsolvenz liegt auf der Hand – nach erfolgreicher Wohlverhaltensphase gilt man als vollständig schuldenfrei, wodurch ein Neustart möglich wird. Durch die Möglichkeit der Verkürzung von sechs auf fünf oder drei Jahre ist die Schuldenfreiheit relativ schnell erreicht. Auch die Schufa-Einträge werden drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sodass dann auch Vertragsabschlüsse und Kreditaufnahmen wieder problemlos möglich werden. Wir raten: Mut zur Einsicht und damit eine Chance auf eine bessere Zukunft!