Schärfere Alkohol-Regelungen für die Innenstadt Augsburg bleiben weiter bestehen
Stadt verlängert Allgemeinverfügung bis 22. Juli 2021
Die in der Allgemeinverfügung vom 23. Juni 2021, erlassenen verschärften Regelungen für den Konsum von alkoholischen Getränken und die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen werden bis einschließlich Donnerstag, 22. Juli 2021, verlängert. Die Stadt Augsburg hat die Verlängerung in einer Allgemeinverfügung geregelt und unter anderem unter www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Von Sonntag bis Mittwoch gilt das Alkoholabgabeverbot weiter zwischen 24:00 und 6:00 Uhr.
In der Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg wird auch die bestehende Maskenpflicht auf dem Stadtmarkt bis 22. Juli verlängert.
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