Schärfere Alkohol-Regelungen für die Innenstadt Augsburg bleiben weiter bestehen

Stadt verlängert Allgemeinverfügung bis 22. Juli 2021

Die in der Allgemeinverfügung vom 23. Juni 2021, erlassenen verschärften Regelungen für den Konsum von alkoholischen Getränken und die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen werden bis einschließlich Donnerstag, 22. Juli 2021, verlängert. Die Stadt Augsburg hat die Verlängerung in einer Allgemeinverfügung geregelt und unter anderem unter www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Danach besteht in bestimmten Bereichen der Innenstadt außerhalb bewirteter Schankflächen donnerstags, freitags und samstags zwischen 20:00 und 6:00 Uhr ein Alkoholkonsumverbot. Ebenso bleibt es an den gleichen Tagen in diesem Bereich ab 20:00 Uhr bei einem Alkoholabgabeverbot (To-Go). Im weiteren Bereich der Innenstadt gilt dieses Verbot wie bisher ab 22:00 Uhr.

Von Sonntag bis Mittwoch gilt das Alkoholabgabeverbot weiter zwischen 24:00 und 6:00 Uhr.

In der Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg wird auch die bestehende Maskenpflicht auf dem Stadtmarkt bis 22. Juli verlängert.