Stadt Ulm bittet um Abholung von Fundsachen

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Die Stadt Ulm bittet um Abholung der Fundgegenstände, die zwischen September 2024 und Februar 2025 beim Fundamt abgegeben wurden. Dabei handelt es sich unter anderem um Fahrräder, Damen- und Herrenarmbanduhren, Schmuckwaren, Brillen, Geldbörsen, Kopfhörer, Handtaschen, Rucksäcke, Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Schuhe, Schirme und sonstige Gegenstände.

Fundsachen können bis spätestens Mittwoch, 15. Oktober 2025, bei den Bürgerdiensten (Olgastraße 66, Zimmer 006) während der regulären Öffnungszeiten abgeholt werden (8 bis 12.30 Uhr, montags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr).

Sofern Finderinnen und Finder keinen Besitzanspruch geltend machen, werden die Fundgegenstände nach Ablauf der Frist am 23. Oktober 2025 versteigert.