Endrohrmessung bei TÜV-Abgasuntersuchung wird wieder Pflicht

Jahrelange Forderungen werden umgesetzt

Es ist eine Regelung, die alle Autofahrer betrifft. Doch nur wenige haben etwas davon mitbekommen. Ab dem 1. Januar 2018 wird eine Abgasuntersuchung beim TÜV Pflicht.

Mit dieser Untersuchung sei sicherer zu erkennen, wenn die Abgasreinigung bei einem Auto nicht ordnungsgemäß funktioniere, sagte der Verkehrsminister Alexander Dobrindt. „Das betrifft Defekte, aber auch bewusste Manipulationen“, fügte er hinzu.

Bisher wurden Autos ab dem Baujahr 2006 nicht mehr einer Endrohr-Messung unterzogen. Bei der Hauptuntersuchung (HU) durchlief das Auto zwar einer Abgasuntersuchung (AU), doch dafür musste nur ein Diagnose-Adapter (OBD-Anschluss) angeschlossen werden. Nun müssen aber alle Autos ab dem 11. Januar 2018, egal ob Dieser oder Benziner, eine Endrohr-Messung bestehen. Dabei werden die Abgase mit einer Mess-Sonde im Auspuff überprüft.

Mit der Endrohr-Messung bei allen Autos können defekte oder manipulierte Abgasanlagen besser entdeckt werden. Der TÜV erhofft sich, so mehr Autos mit erhöhtem Schadstoff-Ausstoß aus dem Verkehr ziehen zu können.