Was die digitale Krankmeldung mit sich bringt

Krankmeldung per Mausklick?

In den Schlagzeilen konnte man es bereits mehrfach lesen: die digitale Krankschreibung kommt. Doch wer nun denkt, das Krankmelden wird nun deutlich anonymer und macht so auch den Weg für Drückeberger frei, der irrt. Denn die digitale Krankmeldung wird schrittweise eingeführt und bedeutet vor allem eines: weniger Papierkrieg. Wir erklären, was es mit den Neuerungen auf sich hat. 

Wer sich nicht fit für die Arbeit fühlt, muss zum Arzt. Dort angekommen verteilt man Viren und Bakterien noch ordentlich im Wartezimmer. Weiter geht es dann zum Arbeitgeber oder zur Post, denn der „gelbe Zettel“, wie wir ihn seit Jahrzehnten kennen, muss innerhalb drei Werktage beim Arbeitgeber vorliegen. Doch genau damit ist jetzt Schluss – zumindest mit Tatsache zwei der Geschichte. Denn was seit dem Jahr 1958 völlig normal war, wird nun durch ein digitales Verfahren abgelöst. Das Wichtigste also gleich vorneweg: der Gang zum Arzt entfällt nicht! 

Gut Ding will Weile haben – ein Leitspruch, der hierzulande scheinbar vor allem im Bereich Digitalisierung gilt. Denn was in anderen Ländern bereits Normalzustand ist, ist für uns nun seit 1. Oktober neu. Die Kommunikation zu Krankmeldungen zwischen Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgebern liegt jetzt nämlich nicht mehr in den Händen des Arbeitnehmers, sondern wird auf digitalem Weg erledigt. Das spart für den Versicherungsnehmer Zeit und unnötige Wege, während man besser das Bett hüten sollte. Und die Umwelt freut sich ebenso, denn es entfallen jährlich ca. 43 Mio. Euro Kosten, welche das bisherige Verfahren zu Tage rief. 

Das Verfahren bislang

Der Arbeitnehmer fühlte sich krank, konnte seinen Arbeitsplatz nicht aufsuchen. Nach einem ersten Telefonanruf an der Arbeitsstelle, ging er zum Arzt und lies sich krankschreiben – erhielt hierfür vom behandelnden Arzt den bekannten gelben Zetteln in dreifacher Ausfertigung. Ein Exemplar verblieb beim Arbeitnehmer selbst, eines musste an die Krankenkasse gesandt werden, eins erhielt der Arbeitgeber. 

Das Verfahren seit 1. Oktober 2021

Das Credo: schrittweise. In einem ersten Pilotprojekt wird die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) abgelöst und Step by Step ersetzt. Für Arbeitnehmer gilt weiterhin die Vorstellung beim Arzt, doch danach gibt es keine AU mehr in Papierform. Der Arzt stellt die Daten über Krankmeldung und voraussichtlicher Dauer zusammen, diese können von den Krankenkassen dann digital abgerufen werden. Nachdem der Arbeitgeber telefonisch vom Arbeitnehmer über den Krankheitsausfall informiert wurde, kann auch er die Daten digital bei der Krankenkasse abrufen. Natürlich verschlüsselt. 

Was dahinter steckt

Ein solches Verfahren funktioniert nicht von heute auf morgen. Eine digitale Infrastruktur muss errichtet werden, die sichere Kommunikation zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber muss gewährleistet sein. Darüber hinaus müssen auch Jobcenter und Arbeitsagenturen angebunden werden, denn auch diese müssen auf die Daten zugreifen können, sofern Personen aufgrund von Arbeits- beziehungsweise Langzeitarbeitslosigkeit über diese Stellen versichert sind. Natürlich birgt ein solches Verfahren auch hohe Risiken, Stichwort Datenschutz. Von Seiten der Regierung steht daher der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten an erster Stelle, Schwachpunkte des neuen Systems sollen im Rahmen der Pilotprojektphase erkannt und eliminiert werden. 

Wie es weitergehen soll

Nach diesem ersten Schritt, sollen auch weitere Vorteile für Versicherte folgen. So sollen diese zum Beispiel – ebenfalls über einen verschlüsselten Zugang – selbst die Möglichkeit erhalten, die eigenen Krankmeldungen digital einzusehen. Konkrete Informationen hierzu sind noch nicht bekannt, jedoch soll kein Weg mehr zurück zur Papier-AU führen. 

FAZIT: 

Was im ersten Moment nach kluger und vollständiger Digitalisierung klingt, ist ein Schritt-für-Schritt-Verfahren. Aktuell profitieren Arbeitnehmer von weniger Bringschuld, da das Versenden der AU in Papierform entfällt. Die Übermittlung der Daten übernimmt ab sofort der behandelnde Arzt und zwar komplett digital. Weitere Ausbaustufen des Verfahrens sind geplant – ob jedoch jemals die Vorstellung beim Arzt selbst auf digitalem Weg erfolgen kann, ist noch ungeklärt. Auch die Einsicht der Daten durch den Versicherten ist noch nicht final diskutiert. Weitere Informationen sollen nach dem ersten Pilotprojekt folgen.